Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16831 Rheinsberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,8 km vom Suchpunkt

30,6 km vom Suchpunkt

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33,5 km vom Suchpunkt

34,1 km vom Suchpunkt

40,2 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelfer benötigen geeignete Schulung und eine verständliche Einbindung in die Organisation des Unternehmens. Rheinsberger Betriebe können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Lehrgang anfragen. Daneben sind alle Beschäftigten über die tatsächlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen zu informieren.
Beschäftigte aus verschiedenen Rheinsberger Ortsteilen sollen an einer Schulung teilnehmen. Geben Sie ihnen nach der Bestätigung früh die genaue Adresse und die vollständigen Zeiten weiter. Die betriebliche Planung muss ermöglichen, dass sie den vorgesehenen Ausbildungs- oder Fortbildungskurs komplett besuchen.
Bei einem Inhouse-Termin findet der Unterricht zwar im Unternehmen statt, die Wege der Gruppe verschwinden dadurch aber nicht. Klären Sie rechtzeitig absehbare Schwierigkeiten und stimmen Sie Änderungen mit der Schule ab. Eine spätere Ankunft einzelner Personen sollte nicht als normale Lösung eingeplant werden. Die verbindliche Einladung braucht den tatsächlichen Treffpunkt und einen erreichbaren Kontakt für Rückfragen.
Erfassen Sie, welche anerkannte Ausbildung die vorgesehenen Personen tatsächlich mitbringen und welcher weitere Bedarf besteht. Eine neue Benennung allein verlangt keine Wiederholung einer anerkannten Grundqualifikation. Die Ausbildungsstelle kann den Bedarf anhand der mitgeteilten Voraussetzungen einordnen. Für eine gemeinsame Anfrage ist diese fachliche Grundlage hilfreich, bevor die Gruppe verbindlich zusammengestellt wird. Maßgeblich bleibt die Qualifizierung der einzelnen Person und nicht nur die gewünschte Zahl gemeinsam gebuchter Plätze.
Die Organisation hat verschiedene Adressaten.
Die regelmäßige örtliche Information erhalten.
Eine geeignete Qualifizierung mitbringen.
Den tatsächlichen Schulungsbedarf benennen.
Mindestens jährlich richtet sich die betriebliche Unterweisung zu Erster Hilfe an alle Betriebsangehörigen. Sie betrifft Einrichtungen, Hilfewege und Verhalten bei Unfällen im tatsächlichen Unternehmen. Ein Rheinsberger Betrieb stellt damit Informationen bereit, die auch Beschäftigte ohne besondere Ersthelferaufgabe benötigen. Die fachliche Ausbildung oder Fortbildung ist ein anderer Baustein. Bei der Organisation werden deshalb die regelmäßige Information der ganzen Belegschaft und die Qualifizierung ausgewählter Personen gleichermaßen berücksichtigt.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Unterweisung | Welche örtlichen Informationen brauchen alle? |
| Qualifikation | Welchen Ausgangsstand bringt die Person mit? |
| Lehrgang | Welche weitere Schulung ist passend? |
Für Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang gesondert abgestimmt.
Die zuständige BG oder Unfallkasse feststellen.
Die benötigten Angaben mit der Ausbildungsstelle vorbereiten.
Bei einer vereinbarten Inhouse-Veranstaltung kann die Gruppe Rückfragen zu den behandelten Themen zusammenführen. Die eigenen praktischen Aufgaben bleiben für jede teilnehmende Person wesentlich.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe begründet keine allgemeine zweijährige Ablaufregel eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Nach den DGUV-Hinweisen ist eine Berücksichtigung möglich, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam für die tatsächlich absolvierte Schulung erfüllt sein.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren Aufwendungen sind dadurch nicht automatisch übernommen.