Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17268 Templin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

30,0 km vom Suchpunkt

33,5 km vom Suchpunkt

36,1 km vom Suchpunkt

38,9 km vom Suchpunkt

44,1 km vom Suchpunkt

Wie viele Beschäftigte sollen welchen Lehrgang besuchen? Diese Angaben helfen bei einer betrieblichen Anfrage aus Templin. Klären Sie Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle und vereinbaren Sie passende öffentliche Teilnahmen oder die Bedingungen einer eigenen Inhouse-Schulung.
Nach der Bestätigung möchten weitere Beschäftigte aus dem Templiner Betrieb am selben Lehrgang teilnehmen. Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach dieser Erweiterung, bevor Sie die Personen intern einladen. Ein bestätigter Kurs für eine bestimmte Gruppe bedeutet nicht automatisch, dass zusätzliche Plätze verfügbar sind.
Bei einem Inhouse-Termin können sich dadurch auch organisatorische Bedingungen ändern. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge wird jede notwendige Anmeldung entsprechend abgestimmt. Teilen Sie den tatsächlichen Bedarf mit und warten Sie auf die Rückmeldung der Schule. Die interne Teilnehmerliste sollte danach den bestätigten Umfang zeigen und keine bloß erhofften zusätzlichen Plätze als gebucht ausweisen.
Ihre BG oder Unfallkasse legt Voraussetzungen und Verfahren fest. Erfragen Sie die nötigen Arbeitgeberangaben für die vorgesehenen Personen. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden nach ihrem tatsächlichen Umfang gesondert mit der Schule besprochen.
Das zuständige Trägerverfahren vorbereiten.
Unterlagen und Abrechnungsweg vorab klären.
Die DGUV nennt für reguläre Lehrgänge üblicherweise zehn bis fünfzehn Personen. Bei bis zu zwanzig ist eine zusätzliche Hilfskraft für praktische Übungen vorgesehen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle deshalb die tatsächliche Zahl mit. Eine Änderung der Gruppe wird bei der Vorbereitung berücksichtigt und mit den Bedingungen des vereinbarten Lehrgangs abgeglichen, statt nur intern auf einer Liste zu stehen.
Der Arbeitgeber bestimmt die Ersthelfer und informiert die Belegschaft über ihre Ansprechpersonen. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Benennung. Die Qualifizierung und diese betriebliche Zuordnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Worauf achten?
Anerkannte Qualifikationen berücksichtigen
Worauf achten?
Den tatsächlichen Grundbedarf klären
Worauf achten?
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen
Wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Fortbildung benötigt, sollte dieser Zweck in der Anfrage ausdrücklich stehen. Die allgemeine Bezeichnung Auffrischung beschreibt einen gewünschten erneuten Lernanlass, aber noch nicht den vollständig vereinbarten Schulungsauftrag. Lassen Sie sich von der ermächtigten Ausbildungsstelle erläutern, welcher konkrete Fortbildungslehrgang für die vorgesehenen Ersthelfer passt. So wird der benötigte Nachweiszweck bei der Auswahl berücksichtigt.
Für die eigene Veranstaltung werden Bedingungen abgestimmt.
Fläche und Einrichtung beschreiben.
Vollständige Freistellung vorsehen.
Rückfragen zum Auftrag bündeln.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die vollständigen Veranstaltungszeiten werden bei der Freistellung zugrunde gelegt, auch wenn der Unterricht im Betrieb stattfindet.
Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung fordert die DGUV Präsenzunterricht. Eine reine Online-Veranstaltung ist dafür kein Ersatz. Die persönliche praktische Mitarbeit muss für die vorgesehenen Teilnehmenden im Lehrgang möglich sein.
Entgeltfortzahlung während des Lehrgangs und gegebenenfalls Fahrtkosten bleiben Aufwendungen des Arbeitgebers. Die mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren schließt sie nicht ein. Berücksichtigen Sie beide Bereiche deshalb bei der betrieblichen Planung.