Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04571 Rötha sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

Für den weiteren Lehrgang im Röthaer Betrieb zählen anerkannte vorhandene Qualifikationen. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Der Unterricht bleibt praktische Ausbildung in Präsenz, auch wenn die Durchführung am Betriebsstandort vereinbart wird.
Eine Übersicht über die vorgesehenen Beschäftigten und ihre bisherigen Ersthelferbescheinigungen hilft Ihrem Röthaer Betrieb bei der Kursanfrage. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge infrage kommen.
Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Die Mitarbeiter müssen während der ganzen Schulung von anderen Aufgaben frei sein. Informieren Sie sie rechtzeitig über Ablauf und benötigte Unterlagen.
Ordnen Sie die neuen Nachweise den Beschäftigten zu und ergänzen Sie Ihre betriebliche Übersicht. Eine feste Zuständigkeit für diese Dokumentation macht spätere Rückfragen und weitere Kursanfragen anhand vorhandener Unterlagen möglich.
| Punkt | Einordnung |
|---|---|
| Qualifikation | Fachlicher Ausgangsstand |
| Inhouse | Vereinbarter Lernort |
| Zusatzwunsch | Besondere Leistung |
Kenntnisse und Fähigkeiten sollen erhalten werden. Beschäftigte können unter Anleitung praktische Inhalte erneut bearbeiten und Unsicherheiten ansprechen, die dabei sichtbar werden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein Führerscheinkurs kann bereits besucht worden sein, bevor die Ersthelferaufgabe im Unternehmen ansteht. Für die betriebliche Verwendung nennt die DGUV einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Prüfen Sie die konkrete Bescheinigung. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls relevant sein. Der private Anlass der früheren Teilnahme schließt eine Prüfung nicht aus; aus der betrieblichen Voraussetzung folgt umgekehrt keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Bei Inhouse wird die räumliche Eignung mit der Ausbildungsstelle besprochen. Der Betrieb organisiert daneben, dass die Gruppe für den Unterricht verfügbar ist. Beschäftigte sollen unter Anleitung selbst Aufgaben bearbeiten und Fragen stellen können. Digitale Informationen allein ersetzen die reguläre Qualifizierung nicht. Die Nähe zum Arbeitsplatz ist deshalb nur hilfreich, wenn gewöhnliche Arbeiten nicht ständig in die Übungen hineinreichen. Klären Sie intern, wie diese Aufgaben während der Schulung übernommen werden.
Diese Angaben betreffen unterschiedliche Entscheidungen.
Anerkannte Vorbildung nennen.
Weiteren Bedarf klären.
Praktische Beteiligung ermöglichen.
Die ermächtigte Schule erläutert dem Röthaer Unternehmen die erforderlichen Arbeitgeberangaben für eine mögliche direkte Abrechnung mit dem zuständigen Träger.
Bedingungen der BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung als reguläre Leistungen. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Benennen Sie den zusätzlich gewünschten Umfang deshalb vor der Beauftragung verständlich in der Anfrage.
Diese Aufwendungen liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich gesondert nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.