Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55774 Baumholder sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,2 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

27,7 km vom Suchpunkt

Für einen Betrieb in Baumholder ist die passende Schulung nach dem Qualifikationsstand der Beschäftigten auszuwählen. Ein öffentlicher Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung kann organisatorisch passen. Die Durchführung braucht Zeit für praktische Teilnahme; nach dem Kurs bleibt die absolvierte Qualifizierung für die weitere Fortbildungsplanung festzuhalten.
Ein Baumholderer Unternehmen möchte verschiedene Schulungsangebote vergleichen. Beschreiben Sie für alle Anfragen denselben Auftrag mit Ausbildungsbedarf, Teilnehmerzahl und gewünschter Durchführung. So beziehen sich Antworten zu offenen Kursen oder einem Inhouse-Tag auf nachvollziehbare Voraussetzungen.
Lassen Sie zusätzliche Leistungen und mögliche Kosten erläutern. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; das ersetzt die Klärung gesonderter Vereinbarungen nicht. Für Unterricht am Arbeitsplatz wird der Raum abgestimmt. Erst nach den offenen Fragen wird die Buchung verbindlich bestätigt.
| Stand | Bedeutung |
|---|---|
| Qualifikation | Vorhandene geeignete Ausbildung |
| Buchung | Geplanter Schulungstermin |
| Teilnahme | Tatsächlich absolvierter Lehrgang |
Praktische Teilnahme und nachvollziehbare Ergebnisse zählen.
Den Beschäftigten den Unterricht ermöglichen.
Die tatsächlich benötigte Qualifizierung wählen.
Absolvierte Schulungen dokumentieren.
Eine Buchung und eine tatsächliche Teilnahme sind unterschiedliche Stände. Halten Sie nach der Veranstaltung die ausgestellten Bescheinigungen bei den zuständigen Unterlagen fest. So lässt sich später nachvollziehen, wer welchen Lehrgang absolviert hat. Die DGUV nennt für betriebliche Ersthelfer in der Regel einen Fortbildungsabstand von zwei Jahren. Die Dokumentation unterstützt diese Planung, ohne die betriebliche Einweisung in die eigenen Abläufe zu ersetzen.
Für die mögliche Übernahme berechtigter Gebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eine Inhouse-Vereinbarung ist keine pauschale Kostenfreigabe.
Die Anforderungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Zusätzliche Leistungen im Angebot nachvollziehen.
Die Teilnahme an einem Inhouse-Lehrgang soll praktische Arbeit ermöglichen. Beschäftigte benötigen dafür einen eigenen Zeitraum, auch wenn der Unterricht in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes stattfindet. Besprechen Sie intern, wie laufende Aufgaben währenddessen übernommen werden. Eine Gruppe, die wiederholt für andere Tätigkeiten unterbrochen wird, kann ihre Übungen nicht konzentriert bearbeiten. Der reguläre Lernauftrag wird durch die örtliche Durchführung nicht verkürzt.
Die Beschäftigten brauchen Informationen darüber, wie die Erste Hilfe im Baumholderer Betrieb organisiert ist. Diese standortbezogenen Hinweise ergänzen die allgemeine Schulung.
Die neue Benennung allein entscheidet das nicht. Vorhandene geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Die passende weitere Qualifizierung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen und dem tatsächlich festgestellten Bedarf.
Der reguläre Umfang beträgt neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Auch eine Veranstaltung im eigenen Betrieb braucht diesen Unterrichtsrahmen; die konkrete Freistellung wird anhand der vollständigen Veranstaltungszeiten geplant.
Nach den DGUV-Hinweisen bleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren betrifft einen anderen Kostenbereich. Planen Sie deshalb den eigenen betrieblichen Aufwand zusätzlich zum angebotenen Lehrgang ein.