Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34246 Vellmar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,0 km vom Suchpunkt

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5,0 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

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11,2 km vom Suchpunkt

Vellmar · Hessen
Eine eigene Kursgruppe braucht einen gemeinsamen Rahmen; einzelne öffentliche Teilnahmen können anders organisiert werden. Prüfen Sie für Ihren Vellmarer Betrieb zuerst, welche Personen welchen Lehrgang benötigen. Anschließend lässt sich mit einer Ausbildungsstelle besprechen, wie Ausbildung oder Fortbildung für diesen Bedarf passend durchgeführt werden kann.

Ihr Vellmarer Betrieb möchte mehrere Beschäftigte schulen lassen. Eine gemeinsame Gruppe kann die Organisation erleichtern, setzt aber voraus, dass alle zur vorgesehenen Zeit frei sind. Für einen Inhouse-Auftrag prüft die Schule außerdem mit Ihnen, ob geeignete Räume für Unterricht und Übungen vorhanden sind.
Lässt sich kein gemeinsamer Termin vereinbaren, können einzelne offene Lehrgänge eine Möglichkeit sein. Entscheidend bleibt der Ausbildungsbedarf: Vorhandene Bescheinigungen sollten in die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung einfließen. Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger frühzeitig nach einer möglichen Gebührenübernahme. Bei direkter Abrechnung durch eine ermächtigte Schule müssen die Voraussetzungen des Trägers und dessen Anmelde- beziehungsweise Abrechnungsverfahren eingehalten werden. Lassen Sie diese Punkte vor der Teilnahme klären.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Soll der Kurs auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens außerhalb der Räume der ermächtigten Stelle stattfinden und entstehen dadurch tatsächliche Mehrkosten, nennt die DGUV dafür einen zusätzlichen Vertrag als Voraussetzung. Für Standardkurse, die auf Wunsch von Kindergärten oder Schulen in deren Räumen stattfinden, dürfen diesen Einrichtungen nach der DGUV keine Mehrkosten berechnet werden. Prüfen Sie ein entsprechendes Angebot vor der Zusage und lassen Sie sich unklare Positionen erläutern. Die Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr folgt weiterhin den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die Trägerbedingungen für die vorgesehenen berechtigten Teilnahmen kennen.
Zusätzliche Positionen und die dafür geltende Vereinbarung vor der Zusage klären.
Die passende Lehrgangsart hängt vom vorhandenen Qualifikationsstand ab. Halten Sie die Belege der vorgesehenen Personen für die Abstimmung mit der Schule bereit; anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und wird in die weitere Planung aufgenommen.
| Durchführung | Betrieblicher Abgleich |
|---|---|
| Öffentliche Teilnahme | Geeigneten Lehrgang für die betreffenden Personen wählen |
| Eigene Inhouse-Veranstaltung | Gruppe, Ort und Unterrichtsbedingungen vereinbaren |
| Beide Varianten | Vollständige Teilnahmezeit ermöglichen |
Wenn mehrere Beschäftigte zusammen geschult werden sollen, müssen sie für denselben vollständigen Ablauf verfügbar sein. Besprechen Sie daher intern, ob die vorgesehene Gruppe zu dieser Zeit freigegeben werden kann und wie die laufenden Aufgaben übernommen werden. Diese Abstimmung gehört zur Vorbereitung einer eigenen Veranstaltung. Lässt sich der Bedarf besser über einzelne geeignete öffentliche Teilnahmen organisieren, kann diese Möglichkeit ebenfalls mit der Schule besprochen werden. Die Entscheidung wird auf die tatsächliche Planung des Betriebs bezogen.
Bei einem Inhouse-Wunsch nennen Sie der Ausbildungsstelle die benötigte Lehrgangsart, die Gruppe und den vorgeschlagenen Unterrichtsort. Klären Sie, unter welchen Bedingungen der Unterricht einschließlich praktischer Aufgaben dort durchgeführt werden kann. Lesen Sie die Rückmeldung zusammen mit den Angaben zum Angebot. Erst die abgestimmte Vereinbarung beschreibt, welche Veranstaltung vorbereitet wird und welche Leistungen Ihr Unternehmen bestellt. Halten Sie den Auftrag für die Beteiligten verständlich fest und geben Sie die bestätigten Informationen an die Teilnehmenden weiter.
Mehrere Beschäftigte werden nicht automatisch zur eigenen Kursgruppe.
Die Verfügbarkeit aller vorgesehenen Personen prüfen.
Öffentliche Teilnahmen oder eigene Veranstaltung besprechen.
Den vereinbarten Lehrgang und seine Bedingungen kennen.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen im Ablauf hinzu. Lassen Sie sich die gesamten Veranstaltungszeiten nennen, damit sich die Freigaben im Betrieb auf den tatsächlichen Lehrgang beziehen können.
Sehen Sie sich die vorhandenen Ausbildungsbelege der vorgesehenen Personen an. Die Schule kann damit den geeigneten nächsten Lehrgang mit Ihnen einordnen. Anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen; die allgemeine Bezeichnung Erste Hilfe allein legt die passende Lehrgangsart noch nicht fest.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist eine direkte Abrechnung durch die ermächtigte Schule nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse möglich. Klären Sie deren Übernahmebedingungen und die verlangten Angaben, bevor Sie die entsprechende Buchung vorbereiten.