Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08371 Glauchau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Glauchau · Sachsen
Für eine betriebliche Schulung in Glauchau brauchen die vorgesehenen Personen einen klar vereinbarten Lernort und freie Kurszeit. Klären Sie den geeigneten Lehrgang anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen. Für Inhouse-Unterricht werden die Bedingungen am Standort abgestimmt; die Finanzierung folgt dem Verfahren Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Welche Beschäftigten Ihres Glauchauer Betriebs benötigen eine Ausbildung, welche eine Fortbildung? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die Auswahl mit den Verantwortlichen ab. Mit diesen Angaben kann die Schule den passenden Lehrgang besprechen.
Für einen Inhouse-Kurs beschreibt Ihre Anfrage Räume für praktische Übungen und nennt die Gruppengröße. Die Ausbildungsstelle bestätigt Bedingungen und Durchführung. Organisieren Sie Vertretungen für die vollständige Lernzeit; für Einzelpersonen können offene Kurse passen. Die Gebührenübernahme klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben die ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt.
Eine Schulung braucht die Beteiligung vom Beginn bis zum Abschluss. Legen Sie fest, wer währenddessen notwendige Arbeitsaufgaben übernimmt. Die Veranstaltung darf nicht nur für einzelne freie Stunden eingeplant werden, wenn der vereinbarte Ablauf länger dauert. Berücksichtigen Sie die Pausen und geben Sie der Gruppe die vollständigen Zeiten weiter. Nach tatsächlich absolvierten Lehrgängen werden die Daten für die weitere Fortbildungsplanung festgehalten. So gehört die Qualifizierung dauerhaft zur Arbeitsorganisation, statt bei jeder Buchung als isolierter Termin behandelt zu werden.
Beziehen Sie die bisherigen Ausbildungsbelege der vorgesehenen Personen ein. Eine neue Tätigkeit allein verlangt nicht automatisch einen erneuten Grundkurs. Lassen Sie mit der Schule einordnen, welche weitere Ausbildung oder Fortbildung passend ist, bevor der konkrete Lehrgang gebucht wird.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein Betrieb kann seinen Standort im Stadtkern oder in einer der Glauchauer Ortschaften haben. Für die Inhouse-Abstimmung nennen Sie die tatsächliche Anschrift und den vorgesehenen Raum. Nach der Vereinbarung sollen Lehrkraft und Teilnehmende dasselbe Unterrichtsziel vor Augen haben. Geben Sie den bestätigten Ort und Ablauf eindeutig weiter. Eine gemeinsame Einladung mit diesen Angaben unterstützt die Vorbereitung aller Beteiligten. Für eine eindeutige Zuordnung werden die bestätigte Adresse und der konkrete Raum zusammen genannt.
Die Gruppe braucht eine verbindliche und vollständige Vereinbarung.
Bestätigte Betriebsanschrift und vorgesehenen Raum mitteilen.
Anfang, Ende und Pausen in der Arbeitsplanung berücksichtigen.
Laufende Aufgaben während des Lehrgangs vertreten.
| Frage | Benötigte Grundlage |
|---|---|
| Wo findet Unterricht statt? | Bestätigte Anschrift und vereinbarter Raum |
| Wann kann die Gruppe lernen? | Vollständige Freistellung mit Arbeitsvertretungen |
| Welche Schulung passt? | Anerkannte Vorqualifikation und weiterer Bedarf |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers wird geklärt, ob die vorgesehenen Personen berechtigt teilnehmen und welche Angaben benötigt werden. Nutzen Sie dafür die Hinweise Ihrer BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Lehrgänge direkt mit diesem Träger abrechnen. Zusätzlich von Ihnen beauftragte Leistungen werden im konkreten Angebot gesondert auf Vergütung und einen möglichen eigenen Kostenanteil geprüft.
Berechtigung und verlangte Angaben klären.
Gebührenabrechnung und eigene Zusatzbestellungen verstehen.

Der reguläre Umfang beträgt sowohl für Ausbildung als auch für Fortbildung neun Unterrichtseinheiten. Ein eigener Lernort verkürzt die Schulung nicht. Erfragen Sie Anfang und Ende des vollständigen Kurstages; Pausen werden zusätzlich zur reinen Unterrichtszeit berücksichtigt.
Im Regelfall bilden sich betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fort. Prüfen Sie deshalb bei der internen Planung, welche nächsten Kursbesuche anstehen. Liegt zu einer Person ein unklarer Nachweis vor, lassen Sie die fachlich passende weitere Schulung klären, bevor Sie einen Lehrgang bestellen.
Die Benennung liegt beim Unternehmer. Beschäftigte sollten anschließend wissen, welche Personen vorgesehen sind und wie die Hilfewege am eigenen Arbeitsort organisiert werden. Diese interne Information ergänzt die fachliche Schulung; eine Teilnahmebescheinigung allein beschreibt die örtliche Zuständigkeit noch nicht.