Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03253 Doberlug-Kirchhain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,9 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

Vor einer Kursbestellung prüft ein Unternehmen in Doberlug-Kirchhain den tatsächlichen Schulungsbedarf. Wer eine anerkannte geeignete Vorqualifikation besitzt, braucht wegen einer neuen Ersthelferaufgabe nicht automatisch dieselbe Grundausbildung nochmals. Ausbildung, Fortbildung und Inhouse-Anfrage werden auf die vorgesehenen Personen bezogen.
Ein Inhouse-Angebot bezieht sich auf einen konkreten Raum und eine konkrete Gruppe. Stellen Sie der Ausbildungsstelle den vorgesehenen Standort in Doberlug-Kirchhain vor. Nennen Sie die Teilnehmerzahl und lassen Sie die Bedingungen der Durchführung bestätigen.
Ermitteln Sie im Unternehmen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Es kann sich ergeben, dass einzelne öffentliche Anmeldungen passender sind als eine gemeinsame Veranstaltung.
Die direkte Abrechnung der Kursgebühr kann für berechtigte betriebliche Teilnahmen genutzt werden. Maßgeblich sind das Verfahren und die verlangten Nachweise des Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie beim Anbieter nach zusätzlichen Leistungen und deren Kosten, bevor Sie verbindlich zusagen.
Für entsprechende vorqualifizierte Personen kann vergleichbare regelmäßige Fortbildung oder die regelmäßige Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in ihrer einschlägigen Tätigkeit berücksichtigt werden. Die DGUV stellt dabei auf die Vergleichbarkeit mit dem geforderten Standard ab. Bloße Angaben zu Dauer oder Häufigkeit reichen für diese Beurteilung nicht allein. Bei Zweifeln soll sich das Unternehmen durch den Betriebsarzt beraten lassen.
Nachweise für die Entscheidung verwenden.
Die konkrete Vorqualifikation erfassen.
Einschlägige praktische Arbeit einordnen.
Zweifelsfragen fachlich klären lassen.
Eine Inhouse-Anfrage für Doberlug-Kirchhain sollte den ermittelten Bedarf widerspiegeln. Eine gemischte Belegschaft hat nicht zwangsläufig denselben Qualifikationsstand. Die gemeinsame Veranstaltung wird daher nicht allein aus der Zahl interessierter Personen abgeleitet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Ausbildungsnachweis | Welche Qualifikation liegt vor? |
| Fortbildung und Tätigkeit | Was wird tatsächlich regelmäßig geleistet? |
| Schulungsbedarf | Welcher Lehrgang wird benötigt? |
Die DGUV berücksichtigt neben der Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle bestimmte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche und abgeschlossene Gesundheitsberufsqualifikationen. Maßgeblich ist die tatsächlich vorliegende Ausbildung. Ein allgemeiner Hinweis auf Erfahrung oder Interesse an Gesundheit beschreibt diese Voraussetzungen noch nicht. Lassen Sie sich die betreffenden Nachweise vorlegen, statt alle neu benannten Beschäftigten ungeprüft derselben Kurskategorie zuzuordnen.
Eine fachlich passende Teilnahme ist nicht schon die Zusage einer Gebührenübernahme. Fragen zum Abrechnungsweg richten Sie an den zuständigen Träger.
Die vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Die Kostenfrage ausdrücklich klären.
Das Unternehmen muss für eine ausreichende Zahl qualifizierter Ersthelfender sorgen. Dazu gehört die Bewertung vorhandener Nachweise ebenso wie die Planung erforderlicher Schulungen. Eine Kursanfrage verlagert diese Verantwortung nicht automatisch auf die Ausbildungsstelle.
Die reguläre betriebliche Ersthelferausbildung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle. Sie ist praktisch angelegter Präsenzunterricht. Für betrieblich eingesetzte Ersthelfende ist die Fortbildung im Regelfall nach zwei Jahren vorgesehen.
Ja. Für Personen aus Gesundheitsberufen nennt die DGUV ausdrücklich den zuständigen Unfallversicherungsträger als Ansprechpartner zur Kostenübernahme. Die konkrete BG oder Unfallkasse beantwortet diese Frage nach ihren Voraussetzungen.
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