Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95679 Waldershof sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

30,5 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

Für eine Waldershofer Firma ist die geeignete Qualifizierung der vorgesehenen Ersthelfer ein eigener Planungsschritt. Daneben sind der betriebliche Einsatz und die interne Notfallorganisation zu regeln. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse ist an deren Voraussetzungen gebunden.
Ein Beschäftigter fällt kurzfristig aus, eine andere Person soll den Kursplatz nutzen: Ein Waldershofer Betrieb sollte solche Änderungen mit der Schule abstimmen. Ausbildungsstand und Anmeldung müssen zur tatsächlich teilnehmenden Person passen. Fragen Sie nach den Regeln für Änderungen, statt eine Zusage ungeprüft weiterzugeben.
Bei der Planung eines Teams können offene Lehrgänge oder ein Inhouse-Termin infrage kommen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Arbeitgeberangaben dafür gebraucht werden und welche zusätzlichen Kosten entstehen, ist vor der verbindlichen Buchung zu klären.
Bei einer internen Veranstaltung muss der vorgesehene Raum die Übungsarbeit ermöglichen.
| Bereich | Zuordnung |
|---|---|
| Lehrgangsgebühren | Übernahme nach Trägerbedingungen |
| Arbeitsentgelt und Fahrten | Aufwendungen des Arbeitgebers |
| Zusatzleistungen | Gesonderte Vereinbarung prüfen |
Eine Gebührenübernahme bedeutet nicht, dass jeder Aufwand rund um den Schulungstag erstattet wird. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber beispielsweise Arbeitsentgelt und Fahrten. Auch zusätzliche vereinbarte Leistungen sind gesondert einzuordnen. Für ein Waldershofer Unternehmen ist deshalb ein klarer Leistungsumfang hilfreich. Eine Inhouse-Anfrage allein begründet weder die Übernahme aller Kosten noch eine beliebige zusätzliche Pauschale; die tatsächlichen Bedingungen müssen vor der Beauftragung geklärt werden.
Drei Aufgaben gehören zur betrieblichen Planung.
Vorhandene geeignete Qualifikationen berücksichtigen.
Offene Lehrgänge oder Inhouse abstimmen.
Interne Zuständigkeiten nachvollziehbar regeln.
Der Waldershofer Betrieb stimmt die Voraussetzungen und erforderlichen Angaben mit der zuständigen BG oder Unfallkasse sowie der Ausbildungsstelle ab.
Die vorgesehenen Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen vorab ausdrücklich besprechen.
Ein geeigneter Lehrgang vermittelt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten, legt aber nicht automatisch die innerbetrieblichen Zuständigkeiten fest. Wer im Unternehmen als Ersthelfer eingesetzt wird und wie andere Beschäftigte diese Person erreichen, muss betrieblich geregelt werden. Behalten Sie beide Ebenen im Blick. Der Schulungsabschluss ist wichtig, ersetzt aber nicht die Organisation des Einsatzes. Fragen aus der betrieblichen Praxis können im Kurs das Verständnis unterstützen, ohne diese internen Entscheidungen vorwegzunehmen.

Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine neue interne Benennung allein bedeutet nicht, dass eine vorhandene anerkannte Ausbildung vollständig wiederholt werden muss. Entscheidend sind der tatsächliche Qualifikationsstand und der passende Schulungsbedarf.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Planen Sie die Beschäftigten für den vollständigen Veranstaltungszeitraum ein; die Durchführung im Betrieb verkürzt den regulären Unterrichtsumfang nicht.
Der reguläre betriebliche Ersthelferlehrgang muss als Präsenzveranstaltung mit praktischer Ausbildung stattfinden. Ein eigenständig absolvierter Onlinekurs ersetzt diese Teilnahme nicht. Digitale Informationen können ergänzend genutzt werden, liefern aber allein keinen gleichwertigen Nachweis der vorgesehenen Qualifizierung.