Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 40764 Langenfeld (Rheinland) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

4,6 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

Für Langenfelder Beschäftigte wird der passende Lehrgang aus benötigter Aufgabe und vorhandener Ausbildung ausgewählt. Eine Übersicht der absolvierten Schulungen erleichtert die weitere Fortbildungsplanung. Öffentliche Plätze oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs können den Bedarf erfüllen; das zuständige Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren wird vorher geklärt.
Bei überregionaler Organisation sollte die Anfrage ausdrücklich Langenfeld im Rheinland nennen. Ergänzen Sie die vollständige Veranstaltungsanschrift, auch wenn die zentrale Verwaltung oder Rechnungsstelle des Unternehmens an einem anderen Ort sitzt. Diese Adressen haben unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht stillschweigend vertauscht werden.
Für gewünschten Inhouse-Unterricht stimmt die Ausbildungsstelle die tatsächliche Betriebsstätte individuell mit Ihnen ab. Die Beschäftigten erhalten anschließend genau diese bestätigte Ortsinformation. Bei einem geeigneten öffentlichen Lehrgang gilt dagegen dessen Veranstaltungsadresse. Eine eindeutige Zuordnung ist besonders dann hilfreich, wenn mehrere Stellen des Unternehmens an der Buchung beteiligt sind.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regeln das maßgebliche Verfahren für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Fragen Sie vor der Buchung nach den notwendigen Schritten für die vorgesehenen Schulungen. Erforderliche Unterlagen können dadurch rechtzeitig in die Anmeldung einbezogen werden.
Bei einem Inhouse-Angebot wird zusätzlich der ganze Auftrag gelesen. Die Schule beschreibt die vereinbarten Leistungen; weitere Kostenpositionen werden gesondert zugeordnet. Für die Entscheidung zählen auch eigene Räume, Wege und Freistellungen. So bleibt nachvollziehbar, welcher Teil finanziert werden kann und welchen Aufwand der Betrieb selbst organisiert.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Eine zuständige Stelle kann den nächsten Bedarf aus den bisherigen Kursdaten nachvollziehen. Nach einem Lehrgang werden dessen Art und Abschlussdatum festgehalten; bevorstehende Veranstaltungen bleiben als geplante Teilnahmen erkennbar.
Die fachliche Auswahl verwendet diese Unterlagen. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten und erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Qualifikationsweg. Reichen Sie vorhandene Nachweise weiter, wenn die Zuordnung unklar ist. Anschließend lassen sich passende Plätze oder ein eigener Gruppentag konkret organisieren.
| Stand | Klärung | Organisation |
|---|---|---|
| Vorhandene Schulung | Geeigneter fachlicher Anschluss | Nachweise für die Kurswahl verwenden |
| Veranstaltung vorgesehen | Tatsächliche Durchführung | Teilnahme und Gebührenweg vorbereiten |
| Lehrgang abgeschlossen | Aktueller Ausbildungsstand | Weitere Fortbildung vormerken |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Verwenden Sie die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers für die tatsächlichen Personen und Lehrgänge. Die mögliche Übernahme der Gebühren wird auf diesen Auftrag bezogen. Zusätzlich vereinbarte Bestandteile eines eigenen Gruppenkurses werden daneben aus dem Angebot nachvollzogen.
Zuständigkeit und erforderliche Unterlagen für die vorgesehenen Schulungen feststellen.
Gesonderte Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen im Kostenüberblick berücksichtigen.

Bei einer eigenen Veranstaltung können Tätigkeiten und Fragen aus dem Arbeitsumfeld verständliche Beispiele ergänzen. Die Lehrkraft ordnet sie fachlich ein und begleitet die Übungen. Die Beschäftigten brauchen den gesamten Unterrichtszeitraum für diese Mitarbeit; der Betrieb stellt dafür geeignete Lernbedingungen und verlässliche Freistellung bereit.
Aus nachvollziehbaren Angaben entstehen die nächsten organisatorischen Schritte.
Bisherige Schulungen für die fachliche Zuordnung des nächsten Kurses verfügbar halten.
Öffentliche Plätze und gewünschte eigene Veranstaltung anhand der tatsächlichen Gruppe beurteilen.
Die Vorgaben des zuständigen Trägers für die Gebühren in die Anmeldung aufnehmen.

Für die Fortbildung nennt die DGUV neun Unterrichtseinheiten. Der tatsächliche Aufenthalt ergibt sich aus den Veranstaltungszeiten mit den vorgesehenen Pausen. Die Beschäftigten erhalten dafür eine vollständige Freistellung, damit fachliche Erklärungen, eigene Übungen und Rückmeldungen gemeinsam verfolgt werden können.
Geeignete öffentliche Lehrgänge können einen einzelnen Schulungsbedarf abdecken. Ein eigener Kurs wird für eine konkrete Gruppe und vereinbarte Bedingungen angefragt. Entscheiden Sie anhand passender Qualifikation und tatsächlichem organisatorischem Aufwand, statt für jeden Bedarf automatisch einen eigenen Gruppentag vorauszusetzen.
Nach erfolgreicher Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden im Betrieb. Die Belegschaft wird über diese Personen und ihre Erreichbarkeit informiert. Die Ausbildungsstelle vermittelt die fachliche Grundlage; die interne Zuordnung und ihre laufende Aktualisierung bleiben Teil der betrieblichen Organisation.
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