Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79837 St. Blasien sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,7 km vom Suchpunkt

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St. Blasien · Baden-Württemberg
Für eine Firma aus St. Blasien richtet sich der passende Lehrgang nach vorhandenen anerkannten Qualifikationen und dem tatsächlichen Bedarf. Ausbildung oder Fortbildung können offen oder nach Vereinbarung als Inhouse-Schulung organisiert werden. Eine neue Ersthelferrolle allein bedeutet keinen automatischen Neubeginn der Grundausbildung.

Wenn ein Betrieb aus St. Blasien mehrere Personen schulen möchte, hilft eine Übersicht über den Ausbildungsbedarf. Eine neue Ersthelferrolle allein bestimmt noch nicht den Lehrgang; anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Wahl von Ausbildung oder Fortbildung zu berücksichtigen. Mit Teilnehmerzahl und Zeitraum lässt sich gezielt nach einem Lehrgang fragen.
Für eine Inhouse-Schulung werden zusätzlich Betriebsanschrift und ein geeigneter Raum mit der Schule abgestimmt. Einzelne Beschäftigte können offene Kurse nutzen. Die direkte Abrechnung eines berechtigten betrieblichen Lehrgangs mit dem Unfallversicherungsträger erfolgt über eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Besprechen Sie die dafür nötigen Angaben und mögliche weitere Kosten vor der verbindlichen Zusage.
| Bereich | Angabe |
|---|---|
| Qualifizierung | Tatsächlicher Schulungsbedarf |
| Durchführung | Gruppe und geeigneter Ort |
| Abrechnung | Zuständiger Träger und vereinbarter Umfang |
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. In dieser Lernzeit können bekannte Handlungen praktisch wieder aufgenommen und Fragen besprochen werden. Die Planung sollte deshalb nicht nur eine neue Unterlage zum Ziel haben. Berücksichtigen Sie die vorhandene geeignete Qualifikation der jeweiligen Person und wählen Sie den passenden Lehrgang. Für den Betrieb aus St. Blasien ist die regelmäßige Auffrischung ein eigener Ausbildungsbedarf, unabhängig davon, ob die Durchführung intern oder offen stattfindet.
Bedarf und Durchführung müssen zusammenpassen.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Praktische Teilnahme ohne parallele Aufgaben ermöglichen.

Betriebliche Beispiele können die allgemeinen Ausbildungsinhalte anschaulich ergänzen.
Die Firma aus St. Blasien stimmt Zuständigkeit und erforderliche Angaben mit Träger und Ausbildungsstelle vor der Beauftragung ab.
Die vorgesehenen Teilnahmen zuordnen.
Weitere Leistungen ausdrücklich besprechen.
Der reguläre Kurs benötigt Gelegenheit zu praktischen Übungen. Eine reine Onlineveranstaltung oder ein kurzer Vortrag ersetzt diesen Ausbildungsrahmen nicht. Bei einer Inhouse-Anfrage wird deshalb die Eignung des vorgesehenen Raums mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Die Beschäftigten sollen während des Lehrgangs nicht parallel für gewöhnliche Arbeitsaufträge eingeplant sein. Die Nähe zum Arbeitsplatz kann organisatorisch helfen, wenn sie eine konzentrierte gemeinsame Teilnahme ermöglicht und keine dauernden Unterbrechungen verursacht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse ist eine vereinbarte Organisationsform und kein verkürzter Ersatzkurs; auch dort muss die vollständige vorgesehene Lernzeit möglich sein.
Die DGUV nennt hierfür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Voraussetzungen betreffen den betrieblichen Einsatz und sind keine pauschale Ablaufregel für den privaten Fahrerlaubnisnachweis.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere Leistungen und betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu betrachten. Der Veranstaltungsort allein ist daher keine Zusage einer pauschal kostenlosen Durchführung.
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