Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61476 Kronberg im Taunus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,3 km vom Suchpunkt

3,8 km vom Suchpunkt

4,3 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

7,7 km vom Suchpunkt

Kronberger Unternehmen bereiten Beschäftigte auf einen geeigneten Ersthelfer-Lehrgang vor. Klare Teilnahmeinformationen unterstützen den Besuch. Nach dem Abschluss wird zusätzlich vermittelt, wer im Betrieb die Aufgabe übernimmt und wie Hilfe vor Ort organisiert ist. Beide Informationsaufgaben ergänzen die fachliche Schulung.
Eine Fortbildung ist kein Ersatz für eine benötigte erste Ausbildung. Halten Sie deshalb vor der Anfrage fest, welche Beschäftigten welchen Kurs brauchen. Für einzelne Personen können öffentliche Termine passen; eine Gruppe kann gemeinsam am Standort lernen.
Ein Inhouse-Angebot berücksichtigt Räume, Teilnehmerzahl und mögliche Tage. Warten Sie die Bestätigung der Ausbildungsstelle ab. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die Kursgebühr nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Seine Formulare und mögliche Nebenkosten sollten vor der Anmeldung geklärt sein.
Jeder Punkt braucht eine klare Angabe.
Anerkannte Voraussetzungen berücksichtigen.
Bestätigte Daten weitergeben.
Örtliche Zuständigkeiten erklären.
| Punkt | Abstimmung |
|---|---|
| Raum | Praktische Durchführung beurteilen lassen |
| Gruppe | Vorgesehene Personenzahl nennen |
| Zeit | Vollständige Teilnahme ermöglichen |
Der zuständige Unfallversicherungsträger legt die Voraussetzungen für die Übernahme regulärer Gebühren fest. Bei berechtigter Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt nach dessen Verfahren abrechnen. Lassen Sie sich die nötigen Angaben nennen und prüfen Sie daneben Kosten für zusätzlich bestellte Leistungen im Firmenangebot.
Berechtigung und Verfahren klären.
Weiteren Leistungsumfang ausdrücklich entscheiden.
Die Bescheinigung über einen Lehrgang benennt noch keine Ersthelfenden für die übrige Belegschaft. Das Unternehmen regelt diese Aufgabe und macht Zuständigkeiten sowie Erreichbarkeit bekannt. Halten Sie die örtlichen Angaben bei Änderungen aktuell. Wer neu hinzukommt, braucht diese Orientierung unabhängig davon, wann die qualifizierten Personen ihren Kurs absolviert haben. Die Information am Arbeitsplatz ist somit ein eigener Schritt nach der Schulung.
Geben Sie die Hinweise der Ausbildungsstelle zur konkreten Veranstaltung weiter. Ort, Zeitraum und verlangte Teilnahmeangaben sollen für die Beschäftigten nachvollziehbar sein. Persönliche Fragen zur Durchführung werden früh mit der Schule besprochen. Eine interne Kontaktperson kann organisatorische Rückfragen bündeln. Das hilft besonders, wenn einzelne Beschäftigte verschiedene öffentliche Termine besuchen und deshalb nicht alle dieselben Kursdaten erhalten.
In der Regel alle zwei Jahre steht Fortbildung an. Ergänzen Sie tatsächlich absolvierte geeignete Lehrgänge und halten Sie den weiteren Bedarf sichtbar. Ein Gruppentermin ist dafür hilfreich, ersetzt aber nicht den Überblick bei später veränderter Zusammensetzung.

Beziehen Sie anerkannte vorhandene Qualifikationen in die Einordnung ein. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Bei offenen Nachweisen klären Sie den passenden Anschluss mit Ausbildungsstelle oder zuständigem Unfallversicherungsträger, bevor gebucht wird.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen je neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zusammen 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zusätzlich hinzu. Richten Sie die Freistellung nach der vollständigen bestätigten Veranstaltung und deren tatsächlichen Zeiten aus.
Benennen Sie ein verständliches zusätzliches Lernziel und lassen Sie das Angebot der Schule dazu erläutern. Über Umfang und eigene Kosten entscheidet der Betrieb ausdrücklich. Die Bezeichnung Inhouse enthält solche weiteren Leistungen nicht automatisch.
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