Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 41812 Erkelenz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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1,1 km vom Suchpunkt

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Erkelenz · Nordrhein-Westfalen
Für Erkelenzer Beschäftigte werden geeignete Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung nach den vorhandenen Qualifikationen geplant. Der Betrieb kann öffentliche Termine wählen oder eine Inhouse-Schulung anfragen. Eine klare Kontaktperson verbindet Teilnehmerangaben, Freistellung und Unterlagen zu einem nachvollziehbaren Auftrag.

Die Abteilung kennt die Teilnehmenden, die Verwaltung bearbeitet Unterlagen und eine weitere Stelle soll die Schule beauftragen. Legen Sie im Erkelenzer Betrieb fest, wer den gemeinsamen Stand koordiniert. Die Aufgaben können verteilt bleiben, sollten aber nicht zu mehreren widersprüchlichen Anmeldungen führen.
Halten Sie fest, welcher geeignete Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang tatsächlich gebucht wird. Bei gewünschter direkter Gebührenabrechnung werden Teilnahmeberechtigung und Bedingungen des Unfallversicherungsträgers vorab geklärt. Inhouse-Unterricht wird individuell vereinbart. Eine klare Aufgabenverteilung hilft, offene Angaben vor dem Kurstag zu vervollständigen, statt die Beschäftigten während des Unterrichts damit zu belasten.
Personalplanung, Anmeldung und Raumorganisation können im Unternehmen bei verschiedenen Personen liegen. Halten Sie deshalb einen gemeinsamen Stand fest: Welche Beschäftigten sollen welchen Lehrgang besuchen und wer bündelt die Rückmeldung der Schule? Bei einem Inhouse-Wunsch werden Raum und tatsächliche Gruppe ergänzt. So kann die Ausbildungsstelle Rückfragen an einen eindeutig beschriebenen Auftrag anschließen.
Eine mögliche Trägerübernahme ist keine pauschale Zusage für alle vereinbarten Leistungen.
Zuständigkeit und berechtigte Teilnehmende feststellen.
Kursabrechnung und eventuell zusätzliche Inhouse-Kosten ausdrücklich unterscheiden.
Nach erfolgreicher Teilnahme benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden. Informieren Sie die Beschäftigten über Ansprechpersonen und interne Abläufe. Diese organisatorische Information ist ein weiterer Schritt neben dem fachlichen Lehrgang.
Geklärter Stand
Ausbildung oder Fortbildung zugeordnet
Geklärter Stand
Öffentliche Plätze oder vereinbartes Inhouse
Geklärter Stand
Zeit, Ort und Kontaktperson bestätigt
Die gemeinsame Planung schafft den Rahmen für die praktische Arbeit.
Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen erfassen.
Eignung und Platz für Übungen abstimmen.
Andere Arbeitsaufgaben während des Unterrichts abdecken.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für betriebliche Ersthelfende sieht die DGUV Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Nutzen Sie bisherige Nachweise zur passenden Zuordnung, statt nur Namen auf eine Gruppenliste zu setzen. Wenn Vorkenntnisse unklar sind, wird der geeignete Lehrgang vor der Buchung mit der Ausbildungsstelle besprochen.
Klären Sie die Voraussetzungen der Gebührenübernahme und die benötigten Unterlagen vor der Anmeldung. Der zuständige Träger und die Berechtigung der Personen sind dafür maßgeblich. Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle wird das konkrete Verfahren abgestimmt.
Übermitteln Sie die Änderung mit den Angaben zur vorhandenen Qualifikation. Die Ausbildungsstelle prüft, ob die neue Person zum geplanten Lehrgang passt. Eine intern benannte Vertretung sollte nicht allein wegen des freien Platzes als fachlich geeignet angesehen werden.
Eine passende Gruppe kann gemeinsam üben und konkrete betriebliche Fragen einbringen. Voraussetzungen sind geeignete Räume und vollständige Lernzeit. Ob die gewünschte Durchführung möglich ist, wird individuell vereinbart; ein allgemeiner Vorteil ersetzt keine Abstimmung des konkreten Auftrags.