Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59759 Arnsberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

2,0 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

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Die passende Ausbildung qualifiziert Beschäftigte für Erste Hilfe; nach erfolgreicher Teilnahme benennt der Arbeitgeber sie als betriebliche Ersthelfende. Arnsberger Betriebe sollten beides in ihrer Vorbereitung berücksichtigen. Für den Lehrgang kommen geeignete offene Kurse oder ein vereinbarter Inhouse-Termin mit passenden Übungsbedingungen infrage.
Hat Ihr Arnsberger Unternehmen Beschäftigte an verschiedenen Standorten, beginnt die Kursorganisation mit einer gemeinsamen Übersicht. Wer benötigt welche Ausbildung oder Fortbildung und an welchen Tagen kann die Person teilnehmen? Stimmen Sie dies mit den verantwortlichen Arbeitsbereichen ab.
Ein Inhouse-Kurs kann die Gruppe an einem vereinbarten Standort zusammenbringen. Nennen Sie dem Anbieter Gruppengröße und verfügbare Räume, damit praktische Übungen vorbereitet werden können. Einzelne Teilnahmen lassen sich gegebenenfalls über offene Lehrgänge organisieren. Besprechen Sie die Gebührenübernahme rechtzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ob direkt abgerechnet werden kann und welche Unterlagen dafür nötig sind, bestimmt der zuständige Unfallversicherungsträger.
Mit dem Kursnachweis liegt die absolvierte Qualifizierung vor. Die DGUV beschreibt anschließend die Benennung der Person als Ersthelferin oder Ersthelfer durch den Arbeitgeber. Halten Sie die tatsächliche Rolle im Unternehmen klar fest, damit Kursbesuch und betriebliche Aufgabe zusammengeführt werden.
Ergänzen Sie die internen Informationen über Zuständigkeiten und Hilfewege. Diese örtliche Einordnung wird im Unternehmen vermittelt und ist ein eigener Schritt neben der allgemeinen Ausbildung.
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Bewahren Sie die Teilnahmenachweise geordnet auf. Bei personellen Änderungen kann die Übersicht mit den tatsächlichen Aufgaben abgeglichen werden, damit die weitere Qualifizierung nachvollziehbar bleibt.
Neue Personen brauchen die passende Ausbildung; bei bereits qualifizierten Ersthelfenden wird die Fortbildung nach dem bisherigen Kursstand geplant. Für einen eigenen Gruppentermin sollten die Beschäftigten während des Unterrichts vollständig verfügbar sein. Die praktische Mitarbeit braucht Zeit ebenso wie die Erklärungen.
Eine Inhouse-Anfrage beschreibt deshalb nicht nur Personen und Termin, sondern auch nutzbare Fläche und Einrichtung. Offene Lehrgänge bleiben für einzelne Bedarfe eine Möglichkeit.
Drei Schritte gehören zusammen, erfüllen aber verschiedene Zwecke.
Geeigneten Lehrgang nach vorhandenem Ausbildungsstand besuchen.
Die Ersthelferrolle nach erfolgreicher Teilnahme im Betrieb klar zuordnen.
Örtliche Hilfewege und Zuständigkeiten für die Beschäftigten bekannt machen.
Bedeutung
Absolvierte Qualifizierung
Bedeutung
Zuordnung der Ersthelferaufgabe
Bedeutung
Örtliche Zuständigkeiten und Hilfewege
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen das Verfahren für berechtigte Teilnahmen. Ermitteln Sie Unterlagen und mögliche Freigaben rechtzeitig, damit eine passende Direktabrechnung vorbereitet werden kann.
Zuständigkeit und erforderliche Angaben feststellen.
Regulären Lehrgang und Zusatzpositionen im Angebot unterscheiden.
Eine gemeinsame Gruppe ist eine mögliche Organisation. Benennen Sie den tatsächlichen Lernort und prüfen Sie Kursart, Freistellung und Räume für die vorgesehenen Personen. Wenn die Bedingungen nicht zusammenpassen, können einzelne offene Lehrgänge den Bedarf ebenfalls abdecken.
Nennen Sie den Zweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder bereits in der Anfrage. Dafür ist die passende Qualifikation auszuwählen. Die allgemeine Bezeichnung Firmenkurs oder die Durchführung am eigenen Standort bestätigt diese Eignung nicht automatisch.
Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren bedeutet keine pauschale Erstattung sämtlicher vereinbarter Leistungen. Zusätzliche Positionen bleiben im Auftrag gesondert erkennbar. Klären Sie den Trägerweg und den Umfang, bevor Sie verbindlich buchen.