Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92334 Berching sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,1 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Grundsatz lässt besondere Übungssets und abgelaufenes Material für die Ausbildung zu, verbietet aber die erneute Verwendung bereits benutzten Verbandmaterials im Unterricht. Berchinger Betriebe können außerdem Qualitätsbestandteile der regulären Kursgebühr einordnen: Dazu zählen qualifizierte Lehrkräfte, ärztliche Fachaufsicht und Haftpflichtversicherung.
Ein Berchinger Betrieb möchte die Schulung einer eigenen Gruppe anfragen. Nennen Sie der Ausbildungsstelle Teilnehmerzahl und gewünschte Zeiträume. Bereits vorhandene Nachweise helfen dabei, Ausbildung und Fortbildung dem tatsächlichen Bedarf zuzuordnen.
Für Inhouse-Unterricht werden außerdem Raum und Standort abgestimmt. Eine ermächtigte Schule erläutert den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und die benötigten Angaben des Arbeitgebers. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten sollten vor einer Zusage verständlich beschrieben sein. Erst nach der Terminbestätigung lässt sich die Freistellung der Gruppe verbindlich organisieren.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Abgelaufenes Material für Übungen | Eine besondere Verwendung zu Ausbildungszwecken |
| Bereits verwendetes Verbandmaterial | Keine Wiederverwendung im Unterricht |
| Ärztliche Fachaufsicht | Ein Qualitätsbestandteil der Ausbildungsorganisation |
Die Angaben betreffen die Bedingungen des regulären Unterrichts.
Für die Ausbildung vorgesehene Materialien.
Verbandmaterial im Unterricht nicht erneut einsetzen.
Lehrpersonal, Fachaufsicht und Absicherung einordnen.
Für Ausbildungszwecke können besondere Übungssets und abgelaufene Verbandmaterialien eingesetzt werden. Bereits benutztes Verbandmaterial darf nach dem DGUV-Grundsatz im Unterricht nicht wiederverwendet werden. Die beiden Angaben betreffen unterschiedliche Eigenschaften: das Material ist für die Ausbildung bestimmt oder es wurde schon benutzt. Ein überschrittenes Verwendungsdatum und die vorherige Nutzung werden damit nicht gleichgesetzt. Die Regelung betrifft den Ausbildungsbetrieb und ist keine Freigabe abgelaufener Materialien für tatsächliche Hilfeleistungen.
Die DGUV zählt die Qualifikation des Lehrpersonals, die ärztliche Fachaufsicht und die Haftpflichtversicherung zu den Bestandteilen der regulären Kursgebühr. Diese Angaben beschreiben fachliche und organisatorische Voraussetzungen der Ausbildungsstelle. Sie beziehen sich auf die Durchführung des Lehrgangs und nicht auf eine ärztliche Untersuchung der Beschäftigten während des Unterrichts. Die Gebührenbeschreibung erklärt damit einen Teil des vorgesehenen Aufwands, ohne einen tatsächlichen örtlichen Kursbetrag oder ein individuelles medizinisches Angebot zu nennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert ihre Anforderungen an die berechtigte Gebührenabrechnung.
Die erforderlichen Arbeitgeberangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der ermächtigten Schule vorbereiten.

Beide haben neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen; die Zeitangaben gehören zum regulären Rahmen des betreffenden betrieblichen Ersthelferlehrgangs.
Sie erfolgt unmittelbar zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger. Eine direkte Erstattung dieser Gebühren an Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen; die Bedingungen der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bleiben maßgeblich.
Der Grundsatz nennt regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Beide gehören zur vorgesehenen Grundlage der Bescheinigung über den durchgeführten Lehrgang.