Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17087 Altentreptow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,7 km vom Suchpunkt

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Altentreptow · Mecklenburg-Vorpommern
Ein Ersthelferkurs qualifiziert die vorgesehenen Personen eines Altentreptower Unternehmens. Für die weitere Organisation müssen Aufgaben und Zuständigkeiten im Betrieb klar sein. Bei fachlichen Fragen können geeignete Ansprechpartner unterstützen. Eine gemeinsame Inhouse-Schulung ist daher ein Baustein, während die betriebliche Aufgabenverteilung gesondert vorbereitet wird.

Klären Sie vor einer verbindlichen Buchung, ob die vorgesehenen Teilnehmenden zur direkten Abrechnung betrieblicher Kursgebühren berechtigt sind. Dafür gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach den nötigen Formularen und geben Sie diese Informationen an die Ausbildungsstelle weiter.
Bei Inhouse-Unterricht in Altentreptow kann das Angebot zusätzliche Leistungen enthalten. Lassen Sie mögliche Kosten ausdrücklich benennen. Die Ermächtigung des Anbieters ersetzt weder die Prüfung der Berechtigung noch eine klare Vereinbarung. Unterrichtsart, Gruppe und Veranstaltungsort sollten aus der Bestätigung nachvollziehbar hervorgehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme berechtigter Gebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Unternehmen berücksichtigen.
Gegenstand
Persönliche Qualifikation
Gegenstand
Betriebliche Zuständigkeit
Gegenstand
Fachliche Unterstützung
Bei Planung und Umsetzung der Ersten Hilfe nennt die DGUV die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt als wichtigen Ansprechpartner. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Für konkrete betriebliche Fragen steht zudem die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Für eine Anfrage aus Altentreptow hilft es, den Gegenstand genau zu schildern: Eine Frage zur eigenen Hilfeorganisation ist nicht zwingend dieselbe Aufgabe wie das Buchen eines regulären Schulungsplatzes.
Die jeweilige Aufgabe bestimmt, welche Vorbereitung benötigt wird.
Den persönlichen Aus- oder Fortbildungsbedarf bestimmen.
Übertragene Aufgaben und Befugnisse beschreiben.
Fachliche Organisationsfragen konkret benennen.
Die Organisation der Ersten Hilfe kann verschiedene Personen im Unternehmen betreffen. Die DGUV empfiehlt, übertragene Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Damit wird eine Zuständigkeit nachvollziehbar beschrieben, statt allein aus einer absolvierten Schulung abgeleitet zu werden. Benennen Sie, welche organisatorische Aufgabe tatsächlich übertragen wird. Ein Ersthelferlehrgang vermittelt eine Qualifikation; er legt nicht automatisch sämtliche internen Befugnisse fest, die das Unternehmen für seine Hilfeorganisation verteilt.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen können für den passenden Lehrgang relevant sein. Eine erstmalige Übertragung einer Aufgabe bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Person einen geeigneten Grundkurs wiederholen muss.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die persönliche Aus- und Fortbildung wird dafür betrachtet. Eine schriftliche Aufgabenübertragung im Unternehmen ersetzt diese regelmäßige Qualifizierung nicht.
Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen ändert den regulären Umfang nicht. Aus- und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen.
Die regulären Erste-Hilfe-Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Praktische Handlungen sollen selbst geübt werden können. Ein reines Onlineformat erfüllt diesen regulären Ausbildungsrahmen für eine betriebliche Gruppe nicht.
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