Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17207 Röbel/Müritz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
33,1 km vom Suchpunkt

47,1 km vom Suchpunkt

47,6 km vom Suchpunkt

50,2 km vom Suchpunkt

50,3 km vom Suchpunkt

50,4 km vom Suchpunkt

Ein Ersthelferlehrgang qualifiziert die vorgesehenen Beschäftigten. Für einen Röbeler Betrieb bleiben außerdem der tatsächliche Materialbestand und die Aufzeichnung geleisteter Hilfe zu organisieren. Beide Aufgaben beziehen sich auf die laufenden Verhältnisse am Arbeitsplatz. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung erledigt sie nicht automatisch durch die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
Für berechtigte betriebliche Teilnehmende können Kursgebühren nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung nach dessen Verfahren. Eine ermächtigte Schule allein ist keine Kostenzusage für jede Person.
Bei Inhouse-Unterricht in Röbel sollten mögliche Zusatzkosten vor der Freigabe bekannt sein. Lassen Sie den Leistungsumfang des Angebots erklären und halten Sie die bestätigten Bedingungen fest. Benennen Sie auch die benötigte Ausbildung oder Fortbildung. So bleiben Unterrichtsauftrag und Abrechnung auf denselben konkreten Lehrgang bezogen.
Eine Kursbescheinigung dokumentiert die absolvierte Ausbildung. Die Aufzeichnung einer tatsächlich geleisteten Ersten Hilfe betrifft hingegen das konkrete Ereignis im Betrieb. Auch kleine Hilfeleistungen werden dokumentiert. Die Unterlagen bleiben mindestens fünf Jahre aufbewahrt und vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt. Bereiten Sie dafür einen geeigneten Dokumentationsweg vor. Für ein Unternehmen in Röbel sind Ausbildungsunterlagen und Hilfeaufzeichnungen deshalb nach ihrem unterschiedlichen Gegenstand zu behandeln, auch wenn beide zum organisatorischen Überblick beitragen.
Qualifizierung und tatsächliche betriebliche Versorgung ergänzen sich.
Personen passend ausbilden oder fortbilden.
Regelmäßige Bestandskontrolle und Auffüllen organisieren.
Tatsächliche Hilfeleistungen vertraulich dokumentieren.
Bezug
Persönliche Qualifizierung
Bezug
Tatsächliches Material
Bezug
Konkretes Ereignis im Betrieb
Eine neue Aufgabe im Unternehmen verlangt nicht automatisch eine weitere Grundausbildung. Anerkannte persönliche Vorbildung gehört zur Auswahl des tatsächlich passenden nächsten Lehrgangs.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben vorbereiten.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Unternehmen berücksichtigen.
Erste-Hilfe-Material kann nach einer Nutzung fehlen und muss bedarfsbezogen ergänzt werden. Die DGUV beschreibt es als bewährte Praxis, beispielsweise Ersthelfer mit regelmäßigen Kontrollen der Verbandkasteninhalte zu betrauen. Diese Personen können Verbrauch erkennen und Auffüllen veranlassen. Art und Menge richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen, darunter Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Die frühere Teilnahme an einem Kurs sagt dagegen noch nichts über den heutigen Materialbestand aus.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der persönliche Schulungsstand bleibt für die Auswahl relevant. Die Übernahme einer laufenden Materialaufgabe ersetzt diese individuelle Qualifizierungsanforderung nicht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung am Betriebsstandort verkürzt diesen regulären Lehrgangsrahmen nicht.
Die regulären Kurse nach DGUV Vorschrift 1 setzen Präsenz und praktische Lernarbeit voraus. Die Teilnehmenden sollen eigene Handlungen üben können. Ein reines Onlineformat ersetzt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.
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