Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52222 Stolberg (Rhld.) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

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Eine Anfrage für betriebliche Erste Hilfe in Stolberg wird mit Angaben zu Personen, Ausbildungsbedarf und Unterrichtsort konkret. Vorhandene Nachweise helfen bei der Kurswahl. Für eine gemeinsame Inhouse-Gruppe kommen Raum und Arbeitsorganisation hinzu; einzelne passende Lehrgänge können individuellen Bedarf abdecken.
Ob Ihr Betrieb in Breinig, Münsterbusch oder einem anderen Teil Stolbergs liegt: Für eine Inhouse-Anfrage braucht die Schule eine konkrete Anschrift und Angaben zum vorgesehenen Raum. Beschreiben Sie auch die Gruppe und den gewünschten Ausbildungsstand. So kann der Anbieter beurteilen, welche Durchführung möglich ist.
Prüfen Sie vorhandene Teilnahmebescheinigungen, bevor Sie Beschäftigte anmelden. Wer neu ausgebildet werden soll, hat einen anderen Bedarf als eine Person mit anstehender Fortbildung. Für einzelne Mitarbeitende kann ein offener Lehrgang praktikabel sein. Stimmen Sie die Ausfallzeiten mit dem Arbeitsablauf ab. Die Gebührenübernahme und eine direkte Abrechnung mit Ihrem Unfallversicherungsträger müssen vor der Teilnahme nach dessen Vorgaben geklärt werden.
Die Vorteile einer Gruppe hängen vom passend vereinbarten Rahmen ab.
Zeiten und organisatorische Hinweise erreichen die ganze Gruppe.
Der vorbereitete Lernort bietet die vereinbarten Übungsbedingungen.
Beschäftigte können ihre nachvollziehbaren Beispiele einbringen.
Ob der vorgesehene Unterricht in Breinig, Münsterbusch oder einem anderen Teil Stolbergs stattfinden soll: Übermitteln Sie die tatsächlich nutzbare Adresse mit Angaben zum Raum. Die Ausbildungsstelle braucht außerdem die geplante Gruppengröße und den Qualifikationsbedarf. Aus diesen Informationen lässt sich die Durchführung besprechen. Eine allgemeine Firmenanschrift sagt noch nicht, wie praktisch gearbeitet werden kann.
| Prüfpunkt | Planungsfrage |
|---|---|
| Vorhandene Nachweise | Welcher Qualifikationsschritt ist jetzt passend? |
| Gemeinsame Durchführung | Sind Zeit und Raum für die Gruppe geeignet? |
| Einzelner Bedarf | Passt ein konkreter offener Lehrgang besser? |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgänge ist eine direkte Abrechnung zwischen Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger vorgesehen. Zusätzliche Leistungen können außerhalb dieses Umfangs liegen. Klären Sie das anhand des konkreten Angebots und der Bedingungen von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Voraussetzungen und erforderliche Angaben des zuständigen Trägers heranziehen.
Übernommene Kursgebühren von weiteren Leistungen im Auftrag trennen.
Beim Kurs am eigenen Standort sind die Beschäftigten zwar räumlich nah, benötigen aber freie Lernzeit. Planen Sie Vertretungen so, dass die Übungen nicht laufend unterbrochen werden. Dasselbe gilt bei einem öffentlich gebuchten Einzelplatz: Er ist eine vollständige Teilnahme außerhalb der gewöhnlichen Aufgaben.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die Kursauswahl sollten die bisherigen Teilnahmen der vorgesehenen Beschäftigten bekannt sein. Eine neue Aufgabe im Betrieb kann auf vorhandener Qualifikation aufbauen, muss aber passend eingeordnet werden. Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Bereits qualifizierte Ersthelfende benötigen grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung, sodass die vorhandenen Nachweise auch den weiteren Planungsbedarf zeigen.
Inhouse beschreibt, wie und wo eine Gruppe unterrichtet wird. Der fachliche Auftrag bleibt zusätzlich zu bestimmen: benötigte Ausbildung, Fortbildung oder ein ausdrücklich vereinbartes weiteres Training. Geben Sie diesen Zweck daher mit an, wenn Sie Unterricht am Betriebsstandort anfragen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten Unterricht. Für die tatsächliche Abwesenheit kommt der Ablauf mit Pausen hinzu. Reservieren Sie nach dem vereinbarten Anfang und Ende und informieren Sie die Teilnehmenden über diesen ganzen Zeitraum.
Die Voraussetzungen für eine Gebührenübernahme müssen für die geplanten Teilnahmen passen. Manche Verfahren verlangen Unterlagen oder Schritte im Vorfeld. Wer erst nach dem Kurs davon ausgeht, dass die Rechnung übernommen wird, hat diese Grundlage nicht rechtzeitig in die Beauftragung einbezogen.
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