Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18258 Schwaan sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,9 km vom Suchpunkt

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Eine tatsächlich geleistete Erste Hilfe im Schwaaner Unternehmen wird anders dokumentiert als die Teilnahme an einem Kurs. Dafür kann der Betrieb Papier oder eine elektronische Erfassung nutzen. Entscheidend sind geeignete Zuständigkeiten und der Schutz vertraulicher Angaben. Der Ersthelferlehrgang qualifiziert Personen, während der betriebliche Dokumentationsweg organisatorisch festgelegt wird.
Eine Gruppenanmeldung und eine abgeschlossene Schulung sind unterschiedliche Schritte. Prüfen Sie nach dem Kurs, welche Beschäftigten tatsächlich teilgenommen haben und ob die Bescheinigungen richtig zugeordnet sind. Fehlende Angaben lassen sich zeitnah mit der Ausbildungsstelle klären.
Wer kurzfristig ausgefallen ist, bleibt in der Planung als offener Schulungsbedarf sichtbar. Für diese Person wird ein anderer passender Lehrgang gesucht. Bei Inhouse-Unterricht in Schwaan gehört die bestätigte Vereinbarung zu den Unterlagen. So kann der Betrieb später nachvollziehen, welche Ausbildung oder Fortbildung durchgeführt wurde, auch wenn die organisierende Person gewechselt hat.
Eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Berechtigung und notwendige Angaben vorbereiten.
Über den Standard hinausgehende Leistungen ausdrücklich unterscheiden.

Eine Ausbildung oder Fortbildung entwickelt die persönliche Qualifikation. Für deren Auswahl können anerkannte vorhandene Kenntnisse berücksichtigt werden; eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch eine wiederholte Grundausbildung.
Die DGUV schreibt nicht vor, welche einzelne Person oder Stelle die Dokumentation übernehmen muss. Sie hält eine zentrale Zuständigkeit für sinnvoll. In jedem Fall bleiben die Aufzeichnungen vertraulich und werden gegen die Kenntnisnahme Unbefugter geschützt. Bei einer elektronischen Erfassung sind entsprechende technische Zugriffsmaßnahmen erforderlich. Für Schwaaner Unternehmen ist daher nicht allein die Wahl eines digitalen oder gedruckten Formulars entscheidend, sondern auch die tatsächliche Behandlung der darin festgehaltenen Angaben.
Form und Zuständigkeit werden passend zur Organisation festgelegt.
Die tatsächlich geleistete Erste Hilfe erfassen.
Papier oder elektronische Erfassung auswählen.
Vertrauliche Angaben vor Unbefugten schützen.
| Aufzeichnung | Bezug |
|---|---|
| Kursbescheinigung | Absolvierte Schulung |
| Hilfeleistungsdokumentation | Tatsächliches Ereignis |
| Zugriffsregelung | Schutz vertraulicher Angaben |
Die DGUV Vorschrift 1 schreibt nach den Erläuterungen des Fachbereichs keine einzelne Form der Erfassung vor. Aufzeichnungen können beispielsweise mit einem Meldeblock oder elektronisch geführt werden. Es geht um Angaben zum tatsächlichen Hilfeereignis und nicht um einen Lehrgangsnachweis. Bei der Wahl eines Verfahrens entscheidet das Unternehmen deshalb über seinen eigenen Dokumentationsweg. Ein allgemeines Kursangebot bestimmt nicht von selbst, welches System später im Betrieb verwendet wird.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Dieser regelmäßige persönliche Schulungsbedarf bleibt von der Wahl des betrieblichen Dokumentationssystems getrennt. Die vorhandene anerkannte Qualifikation wird bei der Auswahl berücksichtigt.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen. Die Teilnehmenden sollen praktische Handlungen selbst üben können. Eine ausschließlich online vermittelte Information erfüllt diesen regulären Ausbildungsrahmen für die betriebliche Gruppe nicht.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Durchführung verringert diesen regulären Umfang nicht.