Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31675 Bückeburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,8 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

Bückeburg · Niedersachsen
Für eine Ersthelfergruppe im Bückeburger Betrieb müssen geeigneter Lehrgang und praktische Durchführung zusammenpassen. Die Schule beurteilt den vorgesehenen Unterrichtsort; das Unternehmen ermöglicht den vollständigen Lernbesuch. Danach werden die tatsächlich absolvierten Kurse bei den Personen weitergeführt, damit der nächste Bedarf erkennbar bleibt.

Vor einer Gruppenbuchung sollte klar sein, was im Angebot enthalten ist. Fragen Sie bei einem Inhouse-Lehrgang nach möglichen zusätzlichen Kosten und lassen Sie offene Positionen erklären. Das erleichtert die interne Freigabe im Bückeburger Betrieb.
Eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren kann nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers erfolgen. Ob Ihre Gruppe die Voraussetzungen erfüllt, klären Sie gesondert. Finanzielle Vereinbarung und Unterrichtsauftrag sollten dieselbe Veranstaltung betreffen. Ändern sich Gruppe, Schulungsart oder Standort, sprechen Sie mit dem Anbieter darüber, bevor die ursprüngliche Zusage ungeprüft weiterverwendet wird.
Die Einladung zeigt, wer teilnehmen sollte. Ergänzen Sie anschließend, welche geeigneten Lehrgänge tatsächlich absolviert wurden. Wer verhindert war, hat weiterhin offenen Bedarf. Für eine spätere Teilnahme kann ein passender öffentlicher Platz geprüft werden, ohne erneut auf dieselbe vollständige Gruppe zu warten. Auch bei Personaländerungen bleiben anerkannte vorhandene Qualifikationen und der nächste Schulungsbedarf jeweils den Personen zugeordnet.

Die Belegschaft braucht verständliche Informationen über benannte Ersthelfende und ihre Erreichbarkeit. Vermitteln Sie diese Angaben zusätzlich zum Kursabschluss. Wenn sich Zuständigkeiten oder örtliche Informationen ändern, wird der betriebliche Stand aktualisiert.
| Angabe | Vor der Buchung |
|---|---|
| Anerkannte Nachweise | Voraussetzungen einordnen |
| Geeigneter Lehrgang | Ausbildung oder Fortbildung klären |
| Weiterer Bedarf | Passende Veranstaltung auswählen |
Nennen Sie der Ausbildungsstelle, wie der Raum eingerichtet ist und welche Fläche für praktische Aufgaben verfügbar bleibt. Die reine Zahl freier Sitzplätze sagt darüber zu wenig aus. Erst mit diesen Angaben kann die Schule ihre Durchführung am Standort beurteilen. Halten Sie die vereinbarten Bedingungen am Kurstag bereit. Ein anderer Raumvorschlag wird erneut abgestimmt, auch wenn der Veranstaltungsort weiterhin dieselbe Firmenanschrift hat.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte reguläre Kursgebühren direkt über das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Klären Sie dessen Voraussetzungen für die vorgesehene Teilnahme. Lesen Sie daneben, welche weiteren Leistungen der Betrieb bestellt und welche eigenen Kosten dafür im Angebot vereinbart sind.
Trägervorgaben und nötige Angaben klären.
Zusatzleistungen mit Kosten freigeben.
Voraussetzung ist eine geeignete abgestimmte Veranstaltung.
Zusammen unter Anleitung lernen.
Passende Räume verwenden.
Vollständige Teilnahme organisieren.
In der Regel alle zwei Jahre. Orientieren Sie die weitere Planung am tatsächlichen Abschluss der Person. Bei unterschiedlichen früheren Kursbesuchen kann der nächste Bedarf zu verschiedenen Zeiten anstehen, auch wenn die Beschäftigten im selben Betrieb arbeiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär beide neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Fortbildung setzt dennoch entsprechende anerkannte Qualifikation voraus. Klären Sie deshalb den passenden Anschluss und schließen Sie nicht allein aus einer neuen betrieblichen Rolle auf die Kursart.
Beschäftigte sollen den gesamten Unterricht einschließlich praktischer Aufgaben besuchen können. Regeln Sie vorher die Übernahme gewöhnlicher Tätigkeiten. Auch bei einer Veranstaltung im Betrieb braucht die Gruppe zusammenhängende Lernzeit und sollte nicht laufend zur normalen Arbeit zurückgerufen werden.