Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18292 Krakow am See sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,3 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

30,5 km vom Suchpunkt

37,7 km vom Suchpunkt

37,8 km vom Suchpunkt

38,7 km vom Suchpunkt

Unternehmen aus Krakow am See bestimmen die passende Ausbildung oder Fortbildung anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden dabei berücksichtigt. Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden durch entsprechend ermächtigte Stellen durchgeführt. Neben der Schulung bleiben die Benennung zur Aufgabe und die Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen zu regeln.
Eine gewünschte Teilnehmerzahl allein beschreibt den Schulungsbedarf noch nicht. Nennen Sie der Ausbildungsstelle auch die bisherigen Ersthelferqualifikationen der vorgesehenen Beschäftigten. So kann Ihr Betrieb in Krakow am See gezielt über Ausbildung und Fortbildung sprechen.
Ein Inhouse-Lehrgang braucht eine ausdrückliche Vereinbarung. Schildern Sie, welche Räume zur Verfügung stehen, und lassen Sie sich die Anforderungen für praktische Übungen erklären. Prüfen Sie anschließend, ob diese Bedingungen erfüllt werden können. Ein offener Lehrgang kann für einzelne Personen eine weitere Möglichkeit sein. Informieren Sie die Teilnehmer nach der Buchung über den bestätigten Ablauf und die Vorbereitung. Planen Sie auch ein, wer während des Unterrichts die laufenden Aufgaben übernimmt.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen in einer Präsenzveranstaltung vor.
Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung verweist die DGUV auf entsprechend ermächtigte Ausbildungsstellen und deren Liste. Beachten Sie diese Voraussetzung bei der Auswahl. Eine allgemeine Angebotsüberschrift zu Erster Hilfe sagt noch nicht, welcher konkrete Lehrgang für Ihre Beschäftigten vorgesehen ist. Bei einer offenen Frage klären Sie die Kurszuordnung vor der Anmeldung. Ermächtigung und benötigte Kursart sind dabei zusammen zu betrachten.
Ein Kursnachweis dokumentiert die absolvierte Qualifizierung. Die Zuordnung der Ersthelferaufgabe erfolgt dagegen durch den Betrieb. Nach den DGUV-Hinweisen ist für die Bestellung keine bestimmte Form vorgeschrieben, eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Berücksichtigen Sie deshalb bei Ihren Unterlagen sowohl die vorhandene Qualifikation als auch die intern vorgesehene Aufgabe. Die Zuständigkeiten sollten den Beschäftigten bekannt sein; eine abgelegte Schulungsbescheinigung macht sie nicht automatisch sichtbar.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Voraussetzungen und nötige Unternehmensangaben werden vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt.
Vorgesehene Personen dem Trägerverfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich im Auftrag festhalten.
Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch eine weitere Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Nachweise einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung nach Bedarf wählen.
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
| Aspekt | Grundlage |
|---|---|
| Ausbildungsstelle | Ermächtigung für den regulären Lehrgang |
| Kursart | Qualifikationsbedarf der Person |
| Benennung | Betriebliche Zuordnung der Ersthelferaufgabe |

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie haben unterschiedliche Qualifizierungszwecke. Der gleiche Umfang erlaubt deshalb keinen beliebigen Austausch; für die Auswahl zählen die tatsächliche Qualifikation und der Bedarf der betreffenden Person.
Die DGUV nennt übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung als regulären Umfang. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie im konkreten Angebot, welche Position zur Schulung gehört und was ausdrücklich darüber hinaus gewünscht wird.
Die Unterrichtsform ist keine pauschale Zusage zur Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigener betrieblicher Aufwand müssen davon getrennt betrachtet werden.
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