Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94051 Hauzenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,5 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

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Ausbildung und Fortbildung sind eigene Lehrgangsarten. Hauzenberger Betriebe berücksichtigen bei der Anfrage, dass Fortbildungsteilnehmende nicht in eine Ausbildung integriert werden dürfen. Für die Fortbildung beschreibt der DGUV-Grundsatz verpflichtende Inhalte und ergänzende, am Bedarf ausgerichtete Themen; der reguläre Unterricht bleibt dabei der gemeinsame Qualifizierungsrahmen.
Ein Hauzenberger Arbeitgeber kann bei der Planung zunächst die vorhandenen Nachweise zusammentragen, ohne sofort Plätze zu buchen. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, welcher Lehrgang für die tatsächlich vorgesehenen Personen passend ist. Damit lässt sich der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung bestimmen, bevor Termine intern verteilt werden.
Für einzelne Beschäftigte werden danach offene Plätze angefragt. Soll eine eigene Gruppe entstehen, beschreibt der Betrieb auch einen möglichen Inhouse-Raum. Lassen Sie die Zusage zur gewählten Durchführung festhalten. Fragen zu erforderlichen Arbeitgeberangaben, direkter Abrechnung berechtigter Kursgebühren und zusätzlich vereinbarten Leistungen werden anhand dieser konkreten Buchung beantwortet.
Die Fortbildung dient dazu, vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten zu sichern und zu ergänzen. Der DGUV-Grundsatz unterscheidet verpflichtende Inhalte und optionale Themen, die sich am Bedarf der Teilnehmenden orientieren. Zu den beschriebenen praktischen Bestandteilen gehört die Einbindung eines AED in die Wiederbelebung als Übung mit zwei Helfern. Die Inhaltsübersicht lässt damit erkennen, welche praktische Vertiefung im Fortbildungsrahmen vorgesehen ist.
Die Anfrage bleibt auf den tatsächlichen Qualifizierungsschritt bezogen.
Einen eigenen Ausbildungslehrgang vorsehen.
Die getrennte Durchführung berücksichtigen.
Verpflichtende und ergänzende Themen einordnen.
Der DGUV-Grundsatz erlaubt nicht, Fortbildungsteilnehmende in eine Ausbildung zu integrieren. Dass beide regulären Lehrgangsarten neun Unterrichtseinheiten umfassen, hebt diese Trennung nicht auf. Bei einer gemischten Anfrage aus dem Unternehmen wird deshalb benannt, welcher Qualifizierungsschritt für die einzelnen Personen benötigt wird. Die Gruppe wird nicht allein deshalb zu einer Ausbildungsgruppe erklärt, weil alle Beschäftigten denselben freien Tag für einen Unterrichtsbesuch gefunden haben.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Worauf achten?
Den regulären Umfang beider Lehrgangsarten
Worauf achten?
Keine Integration der Fortbildung in die Ausbildung
Worauf achten?
Vorgesehene Pflichtinhalte und ergänzende Themen
Die Bedingungen zur Übernahme der Lehrgangsgebühren gibt die zuständige BG oder Unfallkasse vor.
Die Anforderungen für den jeweiligen Lehrgang erfragen.
Die benötigten Abrechnungsunterlagen mit der Schule vorbereiten.
Die DGUV beschreibt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Lehrgangsgruppe. Mit Unterstützung durch einen Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich. Es handelt sich um Angaben zur Durchführung der Ausbildung.
Jede teilnehmende Person erhält nach dem DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten. Inhaltlich entspricht sie mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe; elektronische Medien können ergänzen, ersetzen die Printfassung jedoch nicht.
Die DGUV nennt keine verbindliche Form für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer und empfiehlt die schriftliche Bestellung. Auswahl und Übertragung der betrieblichen Aufgabe liegen beim Arbeitgeber, der die betreffenden Personen benennt.