Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95473 Creußen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

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13,3 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

31,9 km vom Suchpunkt

Ein Creußener Unternehmen kann mehrere vorgesehene Ersthelfer in einem gemeinsamen Lehrgang qualifizieren lassen. Die Teilnehmerzahl gehört zum regulären Ausbildungsrahmen. Die persönliche Eignung wird daneben anhand der Menschen und ihrer Motivation betrachtet. Ein gemeinsamer Arbeitgeber ersetzt weder diese Auswahl noch die Grenzen des regulären Gruppenunterrichts.
Einige Beschäftigte können schon geschult sein, andere werden neu für eine Ersthelferaufgabe vorgesehen. Stellen Sie die Bescheinigungen im Creußener Unternehmen zusammen. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie die verfügbaren Räume und nennen die geplante Gruppe. Fragen Sie den Anbieter nach seinen Anforderungen zur Vorbereitung. Die Durchführung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne offene Lehrgänge können eine weitere Möglichkeit für die Anmeldung sein. Planen Sie für jeden Unterrichtstag eine Vertretung der laufenden Arbeit. Eine zuständige Person sollte die bestätigten Kursinformationen gesammelt weitergeben und die Rückfragen der Teilnehmer mit der Ausbildungsstelle klären.
Für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge nennt die DGUV zehn bis fünfzehn Teilnehmende; zwanzig dürfen nicht überschritten werden. Eine Inhouse-Vereinbarung macht den Standardlehrgang nicht beliebig erweiterbar. Nennen Sie bei der Anfrage deshalb die tatsächlich vorgesehene Zahl der Menschen. Für einen Creußener Betrieb bleibt die Ausbildung eine Veranstaltung mit praktischer Beteiligung der Gruppe. Passt der geplante Umfang nicht in diesen Rahmen, wird die Durchführung ausdrücklich besprochen, statt jede Vergrößerung als selbstverständlich anzusehen.
Die DGUV nennt als mögliche Personengruppen unter anderem Führungskräfte, Sicherheitsfachleute, neue Beschäftigte und in kleineren Betrieben auch Unternehmer. Dies sind Anregungen und keine automatische Feststellung persönlicher Eignung. Motivation sowie körperliche und geistige Voraussetzungen bleiben maßgeblich. Sprechen Sie mit den vorgesehenen Menschen über die Aufgabe. Die Auswahl im Unternehmen braucht einen Bezug zur tatsächlichen Person und zur betrieblichen Organisation, statt allein einer Stellenbezeichnung oder einer Hierarchiestufe zu folgen.
| Gegenstand | Frage |
|---|---|
| Gruppengröße | Wie viele Menschen sollen teilnehmen? |
| Persönliche Auswahl | Wer ist geeignet und motiviert? |
| Unterweisung | Welche örtlichen Informationen braucht die Belegschaft? |
Die BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und die benötigten Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Zusätzlich ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Die Qualifizierung einzelner Ersthelfer übermittelt diese örtlichen Informationen nicht automatisch an alle anderen Beschäftigten.
Die Vorbereitung geht von der tatsächlichen Gruppe aus.
Den regulären Gruppenrahmen berücksichtigen.
Bereitschaft zur Ersthelferaufgabe besprechen.
Die persönlichen Voraussetzungen einbeziehen.

Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt die übernommene betriebliche Aufgabe und ergänzt damit die Bescheinigung der absolvierten Qualifizierung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Unterrichtsrahmen für die Gruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon unterschieden und nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die betriebliche Planung.