Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56564 Neuwied sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

3,6 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

Neuwieder Betriebe wählen den Ersthelferlehrgang nach dem vorhandenen Kursstand der Beschäftigten. Eine eigene Inhouse-Gruppe kann gemeinsam lernen, wenn Raum und Arbeitsorganisation dazu passen. Die Personen brauchen verständliche Erklärungen und Zeit für Übungen; geeignete offene Lehrgänge können einzelne Bedarfe abdecken.
Ein Erste-Hilfe-Lehrgang für den Betrieb soll zu den Beschäftigten passen, die später als Ersthelfer vorgesehen sind. Erfassen Sie in Ihrem Neuwieder Unternehmen zunächst den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung. Achten Sie bei einer gemeinsamen Gruppe darauf, dass alle dem Unterricht folgen und an den Übungen teilnehmen können.
Für Inhouse-Unterricht nennt Ihre Anfrage die Teilnehmerzahl, mögliche Tage und den vorgesehenen Raum. Lassen Sie die Eignung des Standorts sowie die Durchführung bestätigen. Für einzelne Mitarbeitende lohnt sich die Nachfrage nach offenen Lehrgängen. Ob Gebühren übernommen und direkt abgerechnet werden, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Klären Sie das Verfahren und die dafür nötigen Unterlagen vor der Teilnahme.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren hängt von den Trägervoraussetzungen ab. Zusätzlich bestellte Leistungen können außerhalb dieses Umfangs liegen und sollten im Angebot erkennbar sein.
Verlangte Unterlagen und mögliche Freigaben ermitteln.
Regulären Unterricht und zusätzlichen Umfang auseinanderhalten.

Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dokumentieren Sie absolvierte Lehrgänge nachvollziehbar und bewahren Sie die Bescheinigungen auf. Die nächste Planung kann damit den vorhandenen Kursstand berücksichtigen, auch wenn neue Personen hinzukommen.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den gewünschten Lehrgang und allgemeine Fragen aus den Tätigkeiten. Falls die Gruppe eine bestimmte Unterrichtssprache benötigt, gehört dies in die Anfrage für die tatsächliche Veranstaltung. Der Unterricht soll so verstanden werden, dass Beschäftigte praktisch mitarbeiten und eigene Rückfragen stellen können. Besondere zusätzliche Trainingswünsche bleiben als weiterer Umfang erkennbar.
Sie sichern den Rahmen der tatsächlichen Mitarbeit.
Bisherige Ausbildung und Fortbildungen der Personen berücksichtigen.
Eine benötigte Unterrichtssprache für den gesamten Lehrgang benennen.
Fläche und freie Zeit für praktische Aufgaben bereitstellen.
Ein Betriebsraum kann für gewöhnliche Besprechungen eingerichtet sein und für Erste Hilfe anders vorbereitet werden müssen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Fläche frei nutzbar ist und welche Möbel vorhanden sind. Klären Sie, was für die Gruppe umzustellen ist, und sorgen Sie intern für diese Vorbereitung. Der Lernraum sollte über die vollständige vereinbarte Kurszeit verfügbar bleiben.
Bedeutung
Grundlage für Ausbildung oder Fortbildung
Bedeutung
Sprache, Raum und Teilnahmezeit
Bedeutung
Gesondert beschriebener weiterer Umfang
Eine neue Zuordnung im Betrieb sagt allein noch nichts über vorhandene Nachweise aus. Prüfen Sie die Qualifikation der Person und lassen Sie unklare Unterlagen einordnen. Danach wird die passende Ausbildung oder Fortbildung für ihre konkrete Aufgabe ausgewählt.
Ergänzen Sie den tatsächlich besuchten Lehrgang und ordnen Sie die Bescheinigung der Person zu. Ein geplanter Platz ist noch keine absolvierte Teilnahme. Die weitere Qualifizierungsplanung sollte auf den belegten Kursdaten aufbauen und Veränderungen im Personenkreis berücksichtigen.
Ermitteln Sie die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und deren Verfahren für die vorgesehenen Personen. Erforderliche Formulare und Freigaben gehören in die Vorbereitung vor der Anmeldung. Die Ausbildungsstelle benötigt passende Angaben zum bestätigten Lehrgang, um den Trägerweg zu nutzen.