Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01900 Großröhrsdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,8 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

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21,2 km vom Suchpunkt

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22,0 km vom Suchpunkt

Großröhrsdorf · Sachsen
Die Fortbildung setzt bei vorhandenen Kompetenzen an und trainiert deren Anwendung weiter. Zum regulären Unterricht gehören praktische Aufgaben und persönliche Teilnehmerunterlagen. Ihr Großröhrsdorfer Betrieb organisiert diese Qualifizierung für die vorgesehenen Beschäftigten bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle.

Stellen Sie vor der Anfrage zusammen, welche Beschäftigten eine Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen. Mit dieser Übersicht kann die Ausbildungsstelle den passenden Unterricht zuordnen.
Das Unternehmen muss geeignete Räume beschreiben und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen. Für einzelne Personen können öffentliche Kursangebote eine andere Möglichkeit bieten.
Die mögliche direkte Gebührenabrechnung folgt der betrieblichen Berechtigung und den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Unterlagen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Zum regulären Lehrgang gehören erforderliche Lehrleistungen, Materialien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen. Die berechtigte Gebührenübernahme richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden als eigene Aufwendungen des Arbeitgebers berücksichtigt.
Den regulären Lehrgangsumfang zuordnen.
Arbeitsentgelt und Fahrten einplanen.
Bedeutung
Training vorhandener Kompetenzen
Bedeutung
Unterlage zu den Lerninhalten
Bedeutung
Eigene inhaltliche Mindestanforderung
Für die reguläre Ausbildung und Fortbildung erhält jede teilnehmende Person eine gedruckte Informationsschrift. Deren Inhalt entspricht mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe, DGUV Information 204-007. Beim definierten Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist entsprechend mindestens das Handbuch DGUV Information 204-008 vorgesehen. Die Unterlagen beziehen sich damit auf den jeweiligen Unterrichtsrahmen und stehen der einzelnen Person zum Nachlesen der Lehrinhalte zur Verfügung.
Für den vorgesehenen Fortbildungsbesuch.
Grundlagen erneut anwenden.
Lehrinhalte zum Nachlesen erhalten.
Das vorgesehene Handbuch dem Unterrichtsrahmen zuordnen.
In der praktischen Fortbildungsübersicht stehen Wundversorgung, Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle und Seitenlage als Teilnehmerübungen. Bei der Wiederbelebung einschließlich Beatmung wird die Einbindung des AED in der Zwei-Helfer-Methode trainiert. Diese Aufgaben richten sich an Personen mit vorhandenen Grundlagen. Die Fortbildung wird deshalb nicht in eine reguläre Grundausbildung integriert. Der Betrieb benennt die benötigte Lehrgangsart ausdrücklich, auch wenn für beide Arten regulär derselbe Unterrichtsumfang vorgesehen ist.
Grundsätzlich sollen betriebliche Ersthelfende im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Der reguläre Lehrgang findet in Präsenz statt und enthält praktische Übungen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens drei Pausen mit insgesamt wenigstens 45 Minuten kommen hinzu. Das gilt auch für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung.
Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Mehr als zwanzig sind auch mit Ausbildungshelfer nicht zulässig. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeit.
Der Arbeitgeber ordnet den geeigneten Personen die Ersthelferaufgabe zu. Eine verbindliche Form ist dafür nicht vorgeschrieben; die DGUV empfiehlt die schriftliche Bestellung. Sie ist von der Teilnahme am qualifizierenden Lehrgang zu unterscheiden.
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