Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98630 Römhild sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,9 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

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26,1 km vom Suchpunkt

Für Römhilder Unternehmen gehören die Benennung qualifizierter Ersthelfer und die Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Mitteln zur betrieblichen Vorbereitung. Eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der reguläre Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer ermächtigten Stelle. Eine mögliche Inhouse-Durchführung betrifft die vereinbarte Schulung der Beschäftigtengruppe, nicht allein die Benennung im Unternehmen.
Bei einer Gruppe kommen Rückfragen zu Teilnehmerzahl, Terminen und Schulungsbedarf zusammen. Benennen Sie im Unternehmen eine Kontaktperson, die diese Angaben bündelt. Sie kann mit der Ausbildungsstelle klären, welche Beschäftigten zur Ausbildung und welche zur Fortbildung angemeldet werden.
Für Inhouse-Unterricht am Römhilder Standort werden Räume und Gruppengröße geprüft. Erst wenn die Durchführung bestätigt ist, sollten Ort und Zeiten verbindlich an die Gruppe gehen. Bei öffentlichen Kursplätzen gilt das ebenso für die jeweilige Anmeldungsbestätigung.
Halten Sie offene Punkte und noch benötigte Unterlagen in einer internen Übersicht fest. So bleibt erkennbar, wer vor dem Unterrichtstag noch welche Rückfrage beantworten muss.
Personelle Rolle und Materialbestand haben eigene Aufgaben.
Schriftliche Festlegung empfohlen.
Tatsächlich absolvierte Qualifizierung betrachten.
Geeignet und zugänglich bereithalten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten tragen.
Die Bestellung von Ersthelfern ist an keine bestimmte Form gebunden; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Für die betriebliche Übersicht ist hilfreich, die benannten Personen eindeutig zuordnen zu können. Dabei haben die Benennung für eine Rolle und der Nachweis einer absolvierten Ausbildung verschiedene Aufgaben. Ein Schriftstück zur Bestellung beschreibt die betriebliche Festlegung. Es macht für sich genommen noch keine Aussage darüber, welchen Lehrgang die Person tatsächlich besucht hat.
Ein regulärer Lehrgang ist für höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen.
Materialien zur Ersten Hilfe können lange unbenutzt bleiben und müssen trotzdem verfügbar sein. Der betriebliche Bestand soll in ausreichender Menge schnell erreichbar, leicht zugänglich und vor schädigenden Einflüssen geschützt bereitliegen. Verbrauchte oder unbrauchbare Mittel sind zu ersetzen. Eine seltene Nutzung ist deshalb kein Grund, den tatsächlichen Zustand oder den Zugang nur aus einer früheren Erinnerung abzuleiten. Die Vorgaben betreffen die vorhandenen Mittel für Hilfeleistungen im Arbeitsalltag.
Bezug
Betriebliche Benennung
Bezug
Persönliche Qualifizierung
Bezug
Tatsächliche Verfügbarkeit
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Dieser entsprechende reguläre Rahmen bleibt auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung für die Beschäftigtengruppe maßgeblich.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Dadurch werden die erworbenen Kompetenzen gesichert. Der entsprechende reguläre Lehrgang wird bei einer ermächtigten Stelle besucht, auch bei einer möglichen vereinbarten Inhouse-Veranstaltung.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Eine privat verwendete Bescheinigung allein bestätigt diese betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs nicht.