Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89537 Giengen an der Brenz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

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15,7 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

Bei einer Ersthelfer-Schulung für den Giengener Betrieb werden fachlicher Bedarf, Durchführung und Kosten geklärt. Diese Entscheidungen hängen zusammen, haben aber unterschiedliche Ansprechpartner. Nutzen Sie die Rückmeldung der Ausbildungsstelle und die Vorgaben des Unfallversicherungsträgers, um einen verständlichen Auftrag freizugeben.
In Giengen sind Unternehmensgeschichte und Stadtgeschichte eng verbunden; Margarete Steiffs Anfänge gehören zu den bekannten Beispielen. Für Ihren heutigen Betrieb ist die Ersthelfer-Schulung ein konkreter organisatorischer Auftrag.
Benennen Sie die vorgesehenen Beschäftigten und unterscheiden Sie eine benötigte Ausbildung von einer Fortbildung. Einzelne Anmeldungen lassen sich mit öffentlichen Terminen abgleichen. Soll die Gruppe gemeinsam am Unternehmensstandort lernen, lassen Sie zuerst prüfen, ob der Raum dafür geeignet ist. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle auch die Voraussetzungen einer möglichen direkten Gebührenabrechnung über den Unfallversicherungsträger. Erst mit geklärtem Termin und Kostenumfang wird aus der Anfrage ein verlässlicher Schulungsplan.
Eine mögliche Übernahme regulärer Gebühren beantwortet nicht jede Kostenfrage einer Firmenveranstaltung. Lesen Sie deshalb das gesamte Angebot und lassen Sie erklären, welche weiteren Leistungen enthalten sind oder zusätzlich bestellt werden sollen. Für diese Positionen braucht das Unternehmen eine bewusste Entscheidung. Vergleichen Sie mehrere Angebote anhand desselben gewünschten Umfangs, statt eine Gebührenübernahme mit einem pauschal kostenfreien Gesamtauftrag gleichzusetzen.
Für Inhouse-Unterricht werden Teilnehmerzahl und vorgesehener Standort genannt. Die Schule beurteilt den Raum und stimmt die Veranstaltung ab. Erst die konkrete Zusage bietet die Grundlage, den Unterricht mit der Gruppe im Betrieb fest zu organisieren.
Berechtigte reguläre Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Erfragen Sie dafür dessen notwendige Angaben und Unterlagen. Der Firmenauftrag hält daneben verständlich fest, welche weiteren Leistungen zu welchen Bedingungen vom Betrieb bestellt werden.
Übernahmebedingungen erfragen.
Zusätzlichen Kostenumfang ausdrücklich prüfen.
Die Ausbildungsstelle erläutert den geeigneten Lehrgang und dessen Durchführung. Der zuständige Unfallversicherungsträger nennt die Bedingungen einer Gebührenübernahme. Im Unternehmen wird entschieden, welche Beschäftigten die Aufgabe übernehmen und wie die Teilnahme organisiert wird. Halten Sie offene Fragen bei der Vorbereitung jeweils an der passenden Stelle fest. Eine Auskunft über Abrechnung ersetzt beispielsweise noch keine Bestätigung eines konkreten Unterrichtstermins.
| Punkt | Im Unternehmen |
|---|---|
| Abschluss | Bei der Person dokumentieren |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre planen |
| Ersthelferrolle | Benennung und Erreichbarkeit bekannt machen |
Die Entscheidung stützt sich auf geklärte Angaben.
Geeignete Aus- oder Fortbildung.
Bestätigte Veranstaltung und Lernbedingungen.
Gebührenweg und zusätzliche Positionen.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Neue betriebliche Aufgaben bedeuten nicht immer fehlende Vorbereitung. Klären Sie den passenden Anschluss, bevor Sie allein anhand eines freien Datums eine Ausbildung oder Fortbildung auswählen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten à 45 Minuten. Für die Organisation zählt zusätzlich die Pausenzeit. Lassen Sie den vollständigen Zeitraum bestätigen, damit die Beschäftigten den gesamten Lehrgang besuchen können.
Ein geeigneter öffentlicher Kurs kann den Bedarf einzelner Beschäftigter abdecken. Eine eigene Gruppe ist eine andere Organisationsform. Entscheiden Sie nach dem tatsächlichen Schulungsbedarf und den verfügbaren passenden Durchführungen, nicht allein nach dem Wunsch nach einem Gruppentag.
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