Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23992 Neukloster sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

29,7 km vom Suchpunkt

30,4 km vom Suchpunkt

Für Neuklosterer Unternehmen gehören die Auswahl geeigneter Personen und eine passende Schulung zusammen. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach dem Qualifikationsbedarf. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs kann die gemeinsame Durchführung ermöglichen. Die betriebliche Entscheidung über die Ersthelferaufgabe bleibt von der dokumentierten Teilnahme am Lehrgang zu unterscheiden.
Für einen Neuklosterer Betrieb kann die gewünschte Schulung zunächst eine Kostenfrage sein. Bitten Sie die Schule um ein Angebot, das die vereinbarten Leistungen nachvollziehbar beschreibt. Bei einem Inhouse-Tag sollten auch mögliche zusätzliche Aufwendungen geklärt sein, bevor intern die Zusage erteilt wird.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert den Weg zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Dafür werden die erforderlichen Arbeitgeberangaben benötigt. Stimmen Sie außerdem ab, welche Beschäftigten Ausbildung oder Fortbildung brauchen. Einzelne Plätze in offenen Lehrgängen werden ebenso konkret angefragt wie eine Schulung der Gruppe.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren sind die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse maßgeblich. Ein Inhouse-Auftrag bedeutet keine pauschale Kostenfreiheit aller vereinbarten Leistungen.
Personenkreis und notwendige Angaben prüfen.
Reguläre Gebühren und gesonderte Vereinbarungen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle unterscheiden.

Qualifikationsnachweise und bekannte betriebliche Hilfewege erfüllen jeweils eine eigene Aufgabe.
Die Auswahl betrieblicher Ersthelfer liegt beim Unternehmen. Nach dem DGUV-Kontext sind die individuellen Voraussetzungen der Person bei dieser Entscheidung zu berücksichtigen; auch Motivation für die Aufgabe ist bedeutsam. Eine Kursbuchung ersetzt diese betriebliche Auswahl nicht. Sichten Sie zusätzlich geeignete vorhandene Qualifikationen und ordnen Sie den tatsächlich benötigten Lehrgang zu. Eine neu vorgesehene Funktion allein verlangt nicht automatisch eine neue Grundausbildung. So bleiben Eignung, Qualifikation und konkrete Schulungsorganisation nachvollziehbar auseinandergehalten.
Grundlage
Individuelle Voraussetzungen berücksichtigen
Grundlage
Vorliegende Qualifikation und Bedarf
Grundlage
Ausdrückliche Vereinbarung und geeignete Bedingungen
Zum regulären Ausbildungsrahmen gehören unter anderem eigenes Schutzverhalten, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Praktische Hilfe wird im Zusammenhang von Notfallsituationen geübt. Solche Themen beschreiben allgemeine Lernziele und keine besondere Zusage einer einzelnen Schule. Die Beschäftigten brauchen deshalb einen Unterrichtsrahmen, in dem sie sich mit den Aufgaben befassen können. Für eine vereinbarte Veranstaltung im Unternehmen stimmen Sie die Voraussetzungen mit der Ausbildungsstelle ab.
Für einen Inhouse-Auftrag werden tatsächliche Bedingungen besprochen.
Vorgesehene Personen und Lehrgangsbedarf nennen.
Möglichkeiten für die Übungen abstimmen.
Beschäftigte für die gesamte Schulung verfügbar halten.
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Die vorhandenen Nachweise unterstützen diese Planung. Der betriebliche Rhythmus ist keine allgemeine Ablaufzeit der geeigneten Führerschein-Bescheinigung.
Beide umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche zeitliche Umfang macht die Lehrgangsarten nicht austauschbar. Welche Schulung passt, richtet sich nach den Voraussetzungen und dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der betreffenden Person.
Die DGUV sieht für diese Kurse Präsenzveranstaltungen vor. Die Teilnehmenden sollen konkrete Handlungen praktisch üben können. Ein Onlineangebot mit reiner Wissensvermittlung oder zugesandte Unterlagen sind daher nicht mit der vorgesehenen Qualifizierung gleichzusetzen.