Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53937 Schleiden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

Schleidener Unternehmen stimmen die Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Bei einem vereinbarten Inhouse-Lehrgang gehört die fachgerechte Durchführung zum Auftrag. Für die Orientierung im Betrieb brauchen Beschäftigte daneben verständliche Hinweise auf die vorhandenen Erste-Hilfe-Einrichtungen und Materialien.
Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang soll in ein anderes Gebäude verlegt werden. Stimmen Sie diesen Wechsel für den Schleidener Betrieb mit der Ausbildungsstelle ab, bevor die neue Anschrift intern als feststehend weitergegeben wird. Die frühere Raumprüfung gilt nicht automatisch für jeden anderen Ort.
Die Schule klärt die Bedingungen für die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung am neuen Veranstaltungsort. Nach einer Bestätigung erhalten alle Beteiligten dieselben aktualisierten Angaben. Für öffentliche Lehrgänge bleibt die jeweilige Kursinformation maßgeblich. Kennzeichnen Sie überholte Einladungen so, dass Beschäftigte nicht anhand verschiedener Nachrichten selbst entscheiden müssen, welche Adresse tatsächlich gilt.
Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Aufbewahrungsorte von Materialien werden gekennzeichnet, damit sie schnell gefunden werden. Die DGUV beschreibt dafür auch ergänzende Richtungspfeile. Erklären Sie bei der betrieblichen Orientierung, auf welche Einrichtung ein vorhandener Hinweis verweist. Ein Pfeil gibt eine Richtung an; Beschäftigte sollten zugleich wissen, welches Ziel sie dort suchen. Beziehen Sie die tatsächlichen Hinweise am Arbeitsort in die Erläuterung ein.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Lehrkräfte | Gehören zur fachgerechten Schulung |
| Richtungshinweise | Verweisen auf konkrete Einrichtungen |
| Unterweisung | Erläutert die betriebliche Organisation |
Lehrgang und Orientierung betreffen unterschiedliche Inhalte.
Den passenden Lehrgang vereinbaren.
Die tatsächlich bezeichneten Einrichtungen erläutern.
Die örtliche Unterweisung organisieren.
Zum regulären Leistungsumfang gehören nach den DGUV-Hinweisen qualifizierte Lehrkräfte und die ärztliche Fachaufsicht der Ausbildungsstelle. Wenn der Unterricht im Unternehmen vereinbart wird, bleibt dies Bestandteil der vorgesehenen Schulung. Die Bereitstellung eines eigenen Raums macht aus dem Lehrgang keine beliebige interne Unterweisung. Klären Sie die Durchführung daher mit der ermächtigten Stelle und behandeln Sie betriebliche Erläuterungen zu den eigenen Einrichtungen als eine zusätzliche örtliche Aufgabe.
Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Träger ab.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse klären.
Die dafür verlangten Angaben bereitstellen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Beide regulären Lehrgangsarten haben damit denselben Unterrichtsumfang, auch wenn sie sich an unterschiedliche Qualifizierungsstände richten.
Alle Betriebsangehörigen werden über Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen unterwiesen. Diese Unterweisung erfolgt regelmäßig und mindestens jährlich; sie richtet sich nicht allein an ausgebildete Ersthelfer.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese eigenen Aufwendungen sind von der möglichen Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch den zuständigen Unfallversicherungsträger zu unterscheiden und gesondert zu berücksichtigen.