Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48336 Sassenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,5 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

Sassenberger Betriebe vereinbaren die passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Dafür kommen geeignete öffentliche Lehrgänge oder abgestimmter Inhouse-Unterricht infrage. Bei einem Auftrag werden die Unterrichtsleistungen geklärt; anschließend muss die Ersthelfer-Aufgabe im eigenen Unternehmen nachvollziehbar zugeordnet sein.
Zwei Abteilungen melden dieselben Beschäftigten für eine Ersthelfer-Schulung an. Führen Sie im Sassenberger Betrieb die Planungen zusammen, bevor daraus mehrere Buchungen entstehen. Die Ausbildungsstelle sollte den tatsächlichen Bedarf und die tatsächlich vorgesehene Gruppe erkennen können.
Ausbildung oder Fortbildung wird anhand der geklärten Ausgangslage angefragt. Ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin benötigt eine gemeinsame abgestimmte Teilnehmerplanung; öffentliche Lehrgänge werden entsprechend einzeln bestätigt. Lassen Sie bereits entstandene Doppelmeldungen mit der Schule klären. Eine interne Zusammenfassung sollte nicht stillschweigend davon ausgehen, dass eine frühere Anmeldung dadurch automatisch verändert oder aufgehoben wurde.
Die DGUV zählt die Bereitstellung von Lehrgangsräumen zum Standard-Lehrgang. Dabei unterscheidet sie nicht danach, ob der Raum der Ausbildungsstelle gehört, angemietet oder vom beauftragenden Unternehmen kostenlos bereitgestellt wird. Ein eigener Firmenraum verändert somit nicht die Beschreibung der regulären Lehrgangsleistung. Lassen Sie bei einem Angebot erläutern, welche Leistungen vereinbart werden, anstatt aus der Raumfrage allein einen bestimmten Preis abzuleiten.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Ausbildungsstelle | Den Lehrgang durchführen |
| Arbeitgeber | Die internen Ersthelfer auswählen und benennen |
| Belegschaft | Die örtlichen Ansprechpersonen kennen |

Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung findet in Präsenz statt. Reiner Online-Unterricht tritt nicht an die Stelle des vorgesehenen Lehrgangs.
Die Lehrkraft führt den vereinbarten Lehrgang durch. Wer anschließend im Sassenberger Unternehmen als Ersthelfer eingesetzt wird, entscheidet dagegen der Arbeitgeber durch Auswahl und Benennung geeigneter Personen. Eine schriftliche Benennung wird von der DGUV empfohlen. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten die betrieblichen Ansprechpersonen kennen. Ein Kontakt zur Ausbildungsstelle für Kursfragen ist nicht die interne Zuordnung der Hilfe am Arbeitsplatz.
Die Ausbildungsstelle braucht Angaben zur Durchführung.
Personenzahl und benötigte Qualifizierung nennen.
Die Bedingungen für Unterricht und Übungen beschreiben.
Die vollständige Teilnahme ermöglichen.
Die BG oder Unfallkasse erläutert, welche Teilnahme berechtigt ist und welche Unterlagen verlangt werden. Stimmen Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben für den konkreten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle ab.
Berechtigung und Vorgaben des Trägers erfragen.
Die benötigten Angaben rechtzeitig bereitstellen.
Eine Fortbildung wird in der Regel alle zwei Jahre besucht. Behalten Sie die tatsächlichen Nachweise der eingesetzten Personen im Blick. Die regelmäßige Qualifizierung ist unabhängig davon vorgesehen, ob sie öffentlich oder im Unternehmen unterrichtet wurden.
Für Ausbildung und Fortbildung gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten sowie mindestens 45 Minuten Pause. Organisieren Sie den Kursbesuch für den gesamten bestätigten Ablauf. Die Pausenzeit wird zusätzlich zu den Unterrichtsminuten berücksichtigt.
Nach den DGUV-Angaben trägt der Arbeitgeber etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Eine mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühren beantwortet diese Positionen nicht. Berücksichtigen Sie die eigenen Aufwendungen deshalb bei der betrieblichen Vorbereitung.