Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18507 Grimmen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,8 km vom Suchpunkt

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Grimmen · Mecklenburg-Vorpommern
Die Fortbildung trainiert vorhandene Fähigkeiten anhand verbindlicher Inhalte und zusätzlicher Themen nach Bedarf. Im Grimmener Betrieb richtet sich die erforderliche Ersthelferbesetzung nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Fachlicher Unterricht und personelle Vorbereitung haben damit unterschiedliche Bezüge.

Eine Anfrage wird leichter beantwortbar, wenn das Unternehmen den Schulungsauftrag bereits benennen kann. Wer soll als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden? Wer benötigt eine Fortbildung? Sammeln Sie diese Angaben vor der Suche nach einem gemeinsamen Termin.
Für Unterricht am Standort in Grimmen benötigt die Ausbildungsstelle außerdem Informationen zum Raum. Stimmen Sie die Inhouse-Möglichkeiten mit ihr ab; ein vorhandener Besprechungsraum bedeutet noch keine bestätigte Durchführung. Bei einzelnen Beschäftigten können öffentliche Kursplätze eine Option sein.
Prüfen Sie die Gebühren und das Abrechnungsverfahren. Berechtigte betriebliche Teilnahmen können nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Klären Sie die erforderlichen Nachweise und mögliche zusätzliche Kosten, bevor Sie verbindlich zusagen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Für mehr als zwanzig gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent und in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent. Kindertageseinrichtungen benötigen mindestens eine Person je Kindergruppe; für Hochschulen sind mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vorgesehen. Die DGUV Vorschrift 1 bezieht die Mindestzahlen damit auf die betreffende Betriebsart beziehungsweise Einrichtung und die jeweils genannte Bezugsgröße.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Qualifizierte Lehrleistungen, erforderliche Materialien und Medien sowie Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören zum regulären Umfang. Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eigene Arbeitgeberaufwendungen werden daneben berücksichtigt.
Die vorgesehenen Unterrichtsbestandteile einbeziehen.
Arbeitsentgelt und Fahrten mitplanen.
Bezug
Fachlicher Rahmen der Fortbildung
Bezug
Bedarfsbezogene Ergänzung
Bezug
Erforderliche personelle Vorbereitung

Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Die reguläre Schulung erfordert persönliche Präsenz und praktische Aufgaben.
Die Fortbildung nennt als obligatorische Inhalte unter anderem eigenes Schutzverhalten, Notruf, psychische Betreuung, Wärmeerhalt und Wundversorgung. Bewusstseins- und Atemkontrolle sowie Wiederbelebung mit AED gehören ebenfalls dazu. Betriebliche Dokumentationsverfahren sind ein weiterer Gegenstand. In der optionalen Übersicht stehen zusätzliche Themen wie Augenverletzungen, Sportverletzungen, Vergiftungen und Amputationsverletzungen. Die Ergänzungen richten sich nach dem Bedarf der Zielgruppe; sie stehen neben dem vorgesehenen gemeinsamen fachlichen Kern.
Für die laufende betriebliche Vorbereitung.
Verbindliche Grundlagen weiter trainieren.
Zusätzlichen Themenbedarf berücksichtigen.
Die anwesenden Versicherten und Betriebsart berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens drei Pausen mit zusammen wenigstens 45 Minuten kommen hinzu. Auch ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Unterricht folgt diesem regulären Rahmen.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt die Aufzeichnung jeder Erste-Hilfe-Leistung und eine Aufbewahrung von fünf Jahren. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Diese Vorgabe betrifft tatsächlich geleistete Hilfe im Betrieb.
Für die Bestellung schreibt die DGUV keine verbindliche Form vor und empfiehlt eine schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber ordnet geeigneten Personen die betriebliche Aufgabe zu. Die entsprechende Schulung ist davon zu unterscheiden.