Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67742 Lauterecken sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,4 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

Die passende Schulung für Beschäftigte aus Lauterecken braucht eine geeignete Ausbildungsstelle und einen geklärten Auftrag. Der Betrieb bestimmt den Bedarf anhand vorhandener Voraussetzungen. Für die Freigabe zählen daneben die beschriebenen Leistungen und die finanziellen Bedingungen. Der Lehrgang allein ersetzt nicht die interne Information der Belegschaft über die Erste-Hilfe-Organisation.
Ein Lauterecker Unternehmen hat einen Schulungstag bestätigt bekommen. Für die Information an die Beschäftigten werden tatsächliche Unterrichtsanschrift, Beginn und Teilnahmehinweise aus dieser Bestätigung übernommen. Eine allgemeine Anbieteradresse muss nicht der Veranstaltungsraum sein.
Bei einem Inhouse-Termin werden außerdem Raum und eine Person für den Zugang genannt. Der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung ist mit der Schule abzustimmen. Fehlende Arbeitgeberangaben zur Anmeldung oder direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ergänzt. Änderungen an der Teilnahme gehen direkt an den Anbieter, damit interne Planung und tatsächliche Buchung übereinstimmen.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer auf speziell ermächtigte Stellen. Ein allgemeiner Hinweis auf Erste-Hilfe-Unterricht beantwortet diese betriebliche Eignungsfrage nicht. Prüfen Sie deshalb den passenden Rahmen der Ausbildungsstelle, wenn die Qualifizierung für das Unternehmen gesucht wird. Die DGUV verlinkt dazu eine Liste der Ausbildungsstellen. Daraus lässt sich kein freier Termin ableiten; ein konkreter Lehrgang wird anschließend tatsächlich angefragt und bestätigt.
Grundlage
Passender Lehrgang bei ermächtigter Stelle
Grundlage
Trägerbedingungen und Leistungsumfang
Grundlage
Betriebliche Funktion und Organisation
Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Eine Ausbildungsbescheinigung und die betriebliche Funktion sind damit zu unterscheiden. Die Beschäftigten benötigen auch Kenntnis der internen Zuständigkeiten.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei berechtigten Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung werden am konkreten Angebot beurteilt. Die interne Freigabe sollte diesen tatsächlichen Umfang erfassen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Diese eigenen Aufwendungen gehören zusätzlich in die Planung, statt allein aus einer möglichen Gebührenübernahme vollständige Kostenfreiheit der gesamten Veranstaltung abzuleiten. Klären Sie unverständliche Positionen vor dem Auftrag.
Eignung und Leistungsumfang sind unterschiedliche Entscheidungsgrundlagen.
Den Rahmen für betriebliche Lehrgänge prüfen.
Vorhandene geeignete Qualifikation berücksichtigen.
Die beschriebenen Leistungen nachvollziehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme nach Ihrem zuständigen Trägerverfahren.
Die Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Vereinbarungen getrennt im Angebot lesen.

Regulär umfasst sie neun Einheiten von je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Die Durchführung am Betriebsstandort reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht. Diese Zeit wird bei der Freistellung berücksichtigt. Die konkreten Veranstaltungszeiten und der Ablauf werden mit der Ausbildungsstelle für die Planung abgestimmt.
Die DGUV sieht eine regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und dem Verhalten im Betrieb vor. Sie richtet sich an alle Betriebsangehörigen. Die Qualifizierung einzelner Ersthelfer beantwortet diese zusätzliche Organisationsaufgabe daher nicht von selbst.
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