Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26826 Weener sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Weener · Niedersachsen
Für eine gemeinsame Ersthelferschulung Ihres Betriebs in Weener gehören die tatsächliche Personenzahl und der geeignete Lehrgang in die Anfrage. Besprechen Sie mit einer ermächtigten Schule, wie sich der Bedarf durchführen lässt. Ein Inhouse-Auftrag wird konkret vereinbart; seine Buchungsbedingungen und die Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten brauchen eigene Aufmerksamkeit.

Eine Anfrage Ihres Betriebs in Weener sollte erklären, welche Beschäftigten als Ersthelfer geschult werden sollen. Vorhandene Bescheinigungen sind dabei wichtig: Sie helfen der Schule, Ausbildung und Fortbildung mit Ihnen passend einzuordnen. Benennen Sie auch, ob einzelne Plätze oder eine eigene Gruppe gefragt sind.
Für eine Inhouse-Veranstaltung müssen Räume und Teilnehmerzahl geeignet sein. Die Durchführung wird ausdrücklich abgestimmt und bestätigt. Während des Lehrgangs braucht die Gruppe Vertretung für andere Aufgaben. Bei wenigen Personen können offene Kurse passen. Die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme legt Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger fest. Erkundigen Sie sich vorher nach den notwendigen Unterlagen und dem Verfahren, wenn eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit ihm abrechnen soll.
Die DGUV beschreibt den regulären Lehrgang mit höchstens zwanzig Teilnehmenden. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage deshalb die vorgesehene Personenzahl. Wenn der Bedarf größer ist, besprechen Sie geeignete getrennte Veranstaltungen mit der Ausbildungsstelle. Leiten Sie aus der Bezeichnung Inhouse keine unbegrenzte Aufnahme einer ganzen Belegschaft ab. Auch vorhandene Qualifikationen sind zu berücksichtigen, damit die Personen dem passenden Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang zugeordnet werden.
Eine zugesagte Gruppe kann von späteren Änderungen betroffen sein. Lesen Sie deshalb vor der Buchung, welche Bedingungen die Schule für einen Rücktritt oder das Nichterscheinen vereinbart. Die DGUV beschreibt, dass Ausbildungsstellen solche Stornoregelungen vorsehen können; Unfallversicherungsträger tragen nur Gebühren für tatsächlich anwesende Personen. Klären Sie unverständliche Bedingungen zur konkreten Bestellung. Der Betrieb sollte die geplante Teilnahme organisatorisch ermöglichen und einen Ausfall nach den vereinbarten Regeln behandeln.
Personenzahl und Auftrag sollen zueinander passen.
Benötigte Lehrgänge anhand vorhandener Nachweise einordnen.
Tatsächlich vorgesehene Personen für die Anfrage zählen.
Die Vereinbarungen zur verbindlichen Buchung lesen.
Ihr Abgleich
Geeignete Durchführung mit der Schule besprechen
Ihr Abgleich
Ausbildung oder Fortbildung passend auswählen
Ihr Abgleich
Rücktritt und tatsächliche Teilnahme berücksichtigen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert die Voraussetzungen der möglichen Gebührenübernahme und das Verfahren. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt dafür die verlangten Angaben. Berechtigte reguläre Teilnahmen können direkt abgerechnet werden. Für weitere bestellte Leistungen und mögliche Kosten nach vereinbarten Rücktrittsregeln gelten die jeweiligen Absprachen; eine Trägerabrechnung macht den gesamten Gruppenauftrag nicht pauschal kostenfrei.
Berechtigung und erforderliche Angaben vor der Buchung klären.
Weitere Vergütung und vereinbarte Rücktrittsregeln kennen.

Beschreiben Sie den Raumvorschlag und lassen Sie die Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen klären. Organisieren Sie Zugang und freie Lernzeit der Gruppe. Bei einzelnen Schulungsbedarfen können geeignete öffentliche Teilnahmen ebenfalls passen; die Wahl wird nach der tatsächlich möglichen Durchführung getroffen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen verlängern den Aufenthalt. Für die Freistellung der Beschäftigten verwenden Sie daher die vollständigen bestätigten Veranstaltungszeiten; gegebenenfalls kommt die Planung der Wege zum externen Lehrgang hinzu.
In der Regel ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. Behalten Sie die absolvierten Lehrgänge und ihre Daten im Blick. Die weitere Planung soll passende Schulungen und vollständige Teilnahme ermöglichen, statt lediglich eine Liste früher ausgestellter Bescheinigungen aufzubewahren.
Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Ersthelfenden. Die Qualifizierung durch die Schule und diese betriebliche Zuordnung sind verschiedene Aufgaben. Machen Sie die benannten Personen für die Beschäftigten bekannt und prüfen Sie die Information bei personellen Änderungen.