Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53359 Rheinbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,8 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

Unternehmen in Rheinbach planen für ihre Ersthelfenden eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Für die Umsetzung kommen bestätigte öffentliche Kursplätze und ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang infrage. Neben der Buchung gehören die Freistellung der Beschäftigten und die spätere Organisation der Hilfe im eigenen Betrieb zur Vorbereitung.
Mehrere Abteilungen möchten Beschäftigte zur Ersthelfer-Schulung schicken. Damit aus den Rückmeldungen eine verlässliche Anfrage für den Rheinbacher Betrieb wird, sollte eine Stelle die Angaben sammeln. Notieren Sie nicht nur Namen, sondern auch den jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf.
Geben Sie die abgestimmte Teilnehmerzahl weiter und klären Sie Änderungen über denselben Kontakt. Ein gewünschter Inhouse-Termin wird individuell vereinbart; nicht jede intern genannte Person gehört automatisch in denselben Lehrgang. Die Ausbildungsstelle sollte die Gruppenzusammensetzung deshalb vor einer verbindlichen Zusage kennen.
Führen Sie nach dem Lehrgang die tatsächlich absolvierten Schulungen bei den Beschäftigten mit. Für weitere Anfragen ist dann nachvollziehbar, wann und welche Qualifikation erworben wurde. Unklare Angaben lassen sich anhand der vorhandenen Unterlagen mit der Ausbildungsstelle besprechen. Bei der Fortbildungsplanung können die zuständigen Arbeitsbereiche früh einbezogen werden. So wird die erneute Schulung der Personen mit deren Aufgaben und der nötigen Vertretung im Betrieb abgestimmt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem jeweiligen Trägerverfahren direkt abrechnen. Lassen Sie sich für Ihren Auftrag erklären, was darunter fällt und welche zusätzlich bestellten Leistungen eigene Kosten verursachen.
Vorgesehene Personen und zuständigen Träger dem Verfahren zuordnen.
Zusatzumfang und dessen Preise vor der Zusage ausdrücklich festhalten.
| Angabe | Klärung |
|---|---|
| Kursart | Ausbildung oder Fortbildung passend zur Vorbildung |
| Durchführung | Bestätigter Termin und Unterrichtsort |
| Leistungen | Gebührenverfahren und gesonderte Bestellungen |

Nicht jede Schulungsplanung braucht eine eigene Gruppe. Für einzelne Personen können passende öffentliche Termine eine Möglichkeit sein. Vergleichen Sie die bestätigten Kursarten und Zeiträume mit dem vorhandenen Bedarf. Informieren Sie die Beschäftigten über ihre jeweilige Anmeldung, den Unterrichtsort und die für die Teilnahme verlangten Unterlagen.
Stimmen Sie die Durchführung am eigenen Standort ab.
Geeignete Kursart für die vorgesehenen Personen klären.
Nutzung, Einrichtung und Bewegungsfläche mit der Schule besprechen.
Eine Kontaktperson für organisatorische Fragen zum Standort nennen.
Im Lehrgang werden die Erste-Hilfe-Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten vermittelt. Die Organisation am konkreten Arbeitsplatz bleibt eine weitere Aufgabe des Unternehmens. Informieren Sie die Beschäftigten darüber, welche Ersthelfenden benannt sind und wie diese im Bedarfsfall erreicht werden. Erläutern Sie die internen Meldewege und die örtlichen Abläufe. Planen Sie diese Informationen auch für neu hinzukommende Mitarbeitende ein, damit die geschulten Personen im Betriebsalltag bekannt sind.
Betriebliche Ersthelfende werden nach den DGUV-Vorgaben in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Orientieren Sie die Planung an den Schulungen der vorgesehenen Personen. Bei Fragen zur geeigneten nächsten Kursart kann die Ausbildungsstelle die vorhandenen Qualifikationsangaben prüfen und die Zuordnung klären.
Für die reguläre Ausbildung wie für die Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Planen Sie die ganze bestätigte Veranstaltung mit ihren Pausen ein. Bei einem Inhouse-Kurs sollten die Beschäftigten während dieses Zeitraums von anderen Aufgaben entlastet sein und gemeinsam am Unterricht teilnehmen können.
Die benötigten Arbeitgeberangaben hängen vom Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Fragen Sie die Ausbildungsstelle vor der Teilnahme nach den erforderlichen Unterlagen und den Bedingungen für Ihre vorgesehenen Beschäftigten. Stellen Sie die verlangten Angaben vollständig bereit und klären Sie offene Zuständigkeiten rechtzeitig.