Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06773 Gräfenhainichen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,0 km vom Suchpunkt

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17,4 km vom Suchpunkt

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Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder behandelt Erwachsene und Kinder. Für Einrichtungen aus Gräfenhainichen gehören dazu auch die vorgesehene zusätzliche Übungsausstattung und eine passende Informationsschrift. Beide werden nach dem jeweiligen Ausbildungsbezug gelesen: geeignete Übungsgeräte und Materialien sowie das entsprechende Handbuch zu dieser Schulungsform.
Ein Betrieb aus Gräfenhainichen möchte die notwendigen Angaben für eine Schulungsbuchung zusammentragen. Fragen Sie die Schule nach dem vorgesehenen Anmeldeverfahren und wer welche Arbeitgeberinformationen übermittelt. Fehlende Angaben sollten vor der verbindlichen Teilnahme ergänzt werden.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Weitere Leistungen können gesondert zu vereinbaren sein. Für eine Gruppe lässt sich ein Inhouse-Angebot mit Raum und Standort anfragen; Einzelpersonen können offene Lehrgänge besuchen. Ausbildung oder Fortbildung werden dem tatsächlichen Bedarf zugeordnet, bevor konkrete Plätze bestätigt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erläutert die Bedingungen der Gebührenübernahme.
Die tatsächlich angefragte Ausbildung benennen.
Die benötigten Abrechnungsangaben mit der Schule vorbereiten.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Übungsgerät | Zusätzliche Ausstattung für Kinder und gegebenenfalls Säuglinge |
| Materialgrößen | Für Kinder geeignete Demonstrationsmaterialien |
| Handbuch 204-008 | Die Informationsschrift für diese Ausbildung |
Der DGUV-Grundsatz sieht für die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zusätzlich mindestens ein Übungsgerät zur Wiederbelebung für Kinder und gegebenenfalls Säuglinge vor. Dazu kommt Erste-Hilfe-Material in für Kinder geeigneten Größen zur Demonstration. Die Ausstattung bezieht sich damit ausdrücklich auf diese besondere Schulungsform. Bei einer Inhaltsbeschreibung können die Übungsgeräte und die Demonstrationsmaterialien dem vorgesehenen Altersbezug der Ausbildung zugeordnet werden.

Die dafür vorgesehene Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder kann auch für die betriebliche Ersthelferqualifikation berücksichtigt werden.
Für jede teilnehmende Person an dieser Schulung sieht der DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift vor. Sie entspricht mindestens den Inhalten des Handbuchs zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, DGUV Information 204-008. Die Zuordnung folgt damit dem tatsächlichen Ausbildungsgegenstand. Bei der Beschreibung der Unterlagen wird das passende Handbuch zur besonderen Schulungsform benannt und nicht nur allgemein von einer beliebigen Teilnehmerinformation gesprochen.
Die Vorgaben beziehen sich auf die besondere Schulungsform.
Den vorgesehenen Bezug auf Kinder berücksichtigen.
Die zusätzliche Demonstrationsausstattung einordnen.
Das Handbuch für diese Ausbildung zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz sieht neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Zusätzlich werden mindestens drei Pausen mit einer Gesamtdauer von mindestens 45 Minuten eingeplant. Diese Angaben beziehen sich auf die besondere Schulungsform.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Gebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Eine unmittelbare nachträgliche Erstattung an das Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen. Die jeweiligen Übernahmevoraussetzungen werden beim zuständigen Träger geklärt.
Die DGUV nennt fünf Jahre für Aufzeichnungen über Hilfeleistungen. Die Angaben werden vertraulich behandelt und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Die Frist betrifft tatsächliche Hilfeereignisse und nicht den Umfang einer Lehrgangsteilnahme.
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