Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08349 Johanngeorgenstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,6 km vom Suchpunkt

17,5 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

Ein Unternehmen aus Johanngeorgenstadt bestimmt geeignete Beschäftigte und passende Lehrgänge für deren Qualifikationsstand. Offene Veranstaltungen oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung kommen als Organisation infrage. Reguläre Leistungen, zusätzliche Wünsche und die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme sind vor der Anmeldung auseinanderzuhalten.
Bei einer Schulung für Beschäftigte aus Johanngeorgenstadt sollte der Betrieb zuerst Ausbildung und Fortbildung unterscheiden. Mit Teilnehmerzahl und Zeitraum kann die Schule passende offene Lehrgänge benennen oder einen eigenen Termin für das Team abstimmen.
Nennen Sie die genaue Betriebsanschrift und beschreiben Sie den verfügbaren Raum. Für berechtigte betriebliche Lehrgänge kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Unternehmensangaben benötigt werden und welche zusätzlichen Kosten entstehen, ist vor der verbindlichen Buchung zu klären. Gesonderte Leistungen sollten im Angebot nachvollziehbar sein.
Zum Standardlehrgang gehören nach den DGUV-Hinweisen notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Besondere zusätzliche Wünsche sind davon zu unterscheiden. Die Firma sollte den beschriebenen Umfang deshalb kennen, bevor sie die Kosten der Durchführung beurteilt. Eine mögliche Übernahme berechtigter Gebühren ist keine pauschale Erstattung aller betrieblichen Ausgaben. Umgekehrt dürfen normale Bestandteile nicht ungeprüft als Zusatzleistung behandelt werden; zusätzliche Vereinbarungen sind konkret zu klären.
Der tatsächliche Bedarf bestimmt die Kurswahl.
Die vorgesehene Aufgabe besprechen.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.

Auch im eigenen Betrieb braucht die Gruppe Raum für Übungen und einen Zeitraum ohne parallele Arbeitsaufträge.
Die Firma aus Johanngeorgenstadt bestimmt die zuständige BG oder Unfallkasse und bereitet die erforderlichen Angaben mit der Schule vor.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich abstimmen.
Persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation sind nach den DGUV-Hinweisen Gesichtspunkte der Eignung. Besprechen Sie die vorgesehene Ersthelferaufgabe mit den Beschäftigten und berücksichtigen Sie anerkannte vorhandene Qualifikationen. Ein freier Termin allein ist keine ausreichende Grundlage der Auswahl. Der Lehrgang vermittelt beziehungsweise erhält die benötigten Fähigkeiten. Die innerbetriebliche Zuständigkeit und der Einsatz am Standort in Johanngeorgenstadt bleiben daneben Entscheidungen des Unternehmens.
| Bereich | Einordnung |
|---|---|
| Qualifizierung | Passender Lehrgang |
| Zusatzwunsch | Ausdrückliche weitere Vereinbarung |
| Einsatz | Betriebliche Zuständigkeit |
Die neue betriebliche Aufgabe allein entscheidet das nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können berücksichtigt werden. Klären Sie den tatsächlichen Ausgangsstand, bevor die Person einem Lehrgang zugeordnet wird, statt die interne Benennung automatisch mit einem Ausbildungsneubeginn gleichzusetzen.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Diese regelmäßige Auffrischung dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Sie ist keine allgemeine zweijährige Ablaufregel für einen geeigneten privaten Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweis.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Ein Inhouse-Kurs hat denselben regulären Rahmen; der interne Veranstaltungsort macht aus ihm keine automatisch kürzere Qualifizierung für die gemeinsame Gruppe.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Johanngeorgenstadt · Andere Stadt wählen