Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95163 Weißenstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,2 km vom Suchpunkt

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Für betriebliche Ersthelfer sind persönliche Eignung und passende Qualifizierung wichtig. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden dabei berücksichtigt. Ausbildung und Fortbildung finden bei einer ermächtigten Stelle statt; Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Auswahl eines Lehrgangs ersetzt die betriebliche Organisation der Aufgabe nicht.
Ein Weißenstädter Betrieb kann offene Kursplätze für einzelne Beschäftigte suchen oder einen Schulungstag für die Gruppe anfragen. Bevor Sie einen Zeitraum festlegen, sollten Zahl und Ausbildungsstand der Teilnehmenden feststehen. Neue Ersthelfer und Personen mit Fortbildungsbedarf benötigen die jeweils passende Schulung.
Für eine Inhouse-Durchführung stimmen Sie Raum und Anschrift mit der Schule ab. Fragen Sie auch früh nach der Kostenübernahme: Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Welche Unternehmensangaben benötigt werden und welche zusätzlichen Leistungen separat kosten, sollte das Angebot nachvollziehbar zeigen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Der Betrieb stellt die dafür erforderlichen Angaben bereit und klärt gegebenenfalls vorher notwendige Genehmigungen.
Die konkreten Voraussetzungen vor der Anmeldung prüfen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten betrieblich berücksichtigen.
Nach den DGUV-Hinweisen gehört die persönliche Eignung zur Auswahl betrieblicher Ersthelfer. Berücksichtigt werden körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen; auch Motivation ist von Bedeutung. Ein freier Lehrgangsplatz entscheidet diese Frage deshalb nicht allein. Sprechen Sie mit der vorgesehenen Person über die Aufgabe und ihre Bereitschaft. Bei Fragen zur betrieblichen Organisation kann der Betriebsarzt beraten. Aus dem Standort Weißenstadt ergeben sich keine besonderen lokalen Eignungsregeln.
Reguläre DGUV-Lehrgänge verbinden Unterricht mit praktischer Teilnahme in Präsenz.
Der Lehrgang wird für die ausgewählten Personen konkret vereinbart.
Vorbildung und Fortbildungsbedarf berücksichtigen.
Offenen Lehrgang oder vereinbartes Inhouse-Format prüfen.
Anforderungen des zuständigen Trägers feststellen.
| Thema | Bedeutung |
|---|---|
| Ausbildungsstelle | Ermächtigung und Lehrgang |
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierte Schulung |
| Bestellung | Übernahme der betrieblichen Aufgabe |
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert einen Lehrgang. Der Betrieb muss daneben bestimmen, wer die Ersthelferaufgabe wahrnimmt. Für die Bestellung nennt die DGUV keine vorgeschriebene Form, empfiehlt aber die schriftliche Form. Halten Sie deshalb nachvollziehbar fest, welche Person diese Aufgabe übernimmt. Das hilft auch dabei, die internen Angaben aktuell zu halten, wenn Beschäftigte wechseln oder eine andere Person für die Aufgabe vorgesehen wird.

Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welcher davon passt, hängt von den tatsächlichen Voraussetzungen ab. Für Zweifelsfälle lässt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu; die konkrete Auswahl ist entsprechend abzustimmen.
Eine neue Bestellung allein verlangt nicht automatisch nochmals eine Grundausbildung. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen der vorgesehenen Person, bevor Sie deren passenden Lehrgang auswählen.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dieser Rhythmus dient ihrer laufenden Qualifizierung. Bei einer bereits überschrittenen Frist ist das weitere Vorgehen anhand des konkreten Falls zu klären; eine allgemeine Verlängerung folgt daraus nicht.
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