Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48691 Vreden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

Vreden · Nordrhein-Westfalen
Ein Vredener Unternehmen kann einzelne Beschäftigte zu einem geeigneten öffentlichen Lehrgang anmelden oder eine eigene Inhouse-Schulung anfragen. Die Auswahl richtet sich zunächst danach, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Danach werden konkrete Plätze beziehungsweise die Durchführung einer Gruppe mit der ermächtigten Schule vereinbart.

Nach der Schulung sollte der Vredener Betrieb wissen, wer tatsächlich teilgenommen hat. Sammeln Sie die vereinbarten Nachweise und bringen Sie die interne Übersicht auf den bestätigten Stand. Eine frühere Teilnehmerliste kann Ausfälle oder kurzfristige Änderungen noch nicht abbilden.
Regeln Sie vorab, wer die Bescheinigungen entgegennimmt und die betriebliche Kommunikation aktualisiert. Fragen zur Ausgabe der Nachweise können bereits mit der Ausbildungsstelle geklärt werden. Diese Nachbereitung passt zu einem geeigneten öffentlichen Lehrgang ebenso wie zu individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht und benötigt eine eindeutige Zuständigkeit.
Betrachten Sie bei der Qualifikationsplanung auch die Arbeitsorganisation. Welche ausgebildeten Ersthelfenden sind während der tatsächlichen Betriebszeiten anwesend, und wie werden deren Abwesenheiten berücksichtigt? Für den erforderlichen Personalbedarf gelten die Vorgaben der DGUV; eine Liste aller irgendwann geschulten Personen beantwortet die aktuelle Einsatzfrage nicht. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und plant deren Verfügbarkeit. Mit diesem Überblick lässt sich erkennen, für welche Beschäftigten weitere geeignete Lehrgänge benötigt werden.
Fragen Sie die ermächtigte Schule nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse für die vorgesehenen Personen. Berechtigte Lehrgangsgebühren können entsprechend direkt abgerechnet werden. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihren gesonderten Kostenbedingungen vereinbart. Die benötigten Arbeitgeberangaben sollten zum konkreten Schulungsauftrag vorliegen.
Zuständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen prüfen.
Unterlagen und zusätzlich bestellte Leistungen nachvollziehbar vorbereiten.
| Aufgabe | Vorbereitung |
|---|---|
| Zeit einräumen | Für den vollständigen Lehrgang von anderen Aufgaben freistellen |
| Kursinformationen | Bestätigten Ort und gesamten Ablauf mitteilen |
| Eigener Gruppentag | Räumlichkeiten und Zugang wie vereinbart bereitstellen |
Eine eigene Inhouse-Veranstaltung kann einen gemeinsamen Lerntermin für die vorgesehenen Beschäftigten schaffen. Die Gruppe arbeitet an Erklärungen und praktischen Aufgaben und kann Unklarheiten direkt bei der Lehrkraft ansprechen. Damit dies am Standort gelingt, werden die benötigten räumlichen Bedingungen mit der Schule vereinbart. Organisieren Sie die Vorbereitung und den Zugang für den gesamten Zeitraum. Der Nutzen entsteht durch die tatsächliche Mitarbeit im Unterricht und die dazu passenden organisatorischen Bedingungen.
Nach einem abgeschlossenen Lehrgang die weitere Betreuung organisieren.
Die tatsächlich absolvierten Schulungen festhalten.
In der Regel alle zwei Jahre erneut vorsehen.
Bei Fragen zum Ausbildungsstand die vorhandenen Angaben klären lassen.

Beschäftigte können Fragen zu den Bedingungen eines Lehrgangs unmittelbar an die Ausbildungsstelle richten. Falls bei praktischen Aufgaben etwas zu berücksichtigen ist, lässt sich der konkrete Ablauf vorab erläutern. Vermitteln Sie dafür den Kontakt zur Schule und planen Sie anschließend die tatsächlich vereinbarte Teilnahme.
Beide regulären betrieblichen Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten. Die gesamte Veranstaltung enthält zusätzlich die Pausen. Berücksichtigen Sie diese Zeiten bei der Freistellung und gegebenenfalls bei der Belegung des Raums, damit die Teilnehmenden alle Erklärungen und praktischen Aufgaben besuchen können.
Für die Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen vorgesehen. Praktische Anwendungen gehören zum Lernen und müssen im Kurs geübt werden können. Planen Sie deshalb die persönliche Teilnahme der Beschäftigten am tatsächlichen Unterrichtsort ein.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden. Die Beschäftigten sollen die Ansprechpersonen und die örtlichen Meldewege kennen. Verbinden Sie die Schulungsnachbereitung deshalb mit der betrieblichen Information und prüfen Sie, welche Angaben für die jeweiligen Arbeitsbereiche bekannt gemacht werden müssen.