Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01471 Radeburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,6 km vom Suchpunkt

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16,2 km vom Suchpunkt

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Betriebliche Ersthelfer benötigen eine geeignete Qualifizierung nach ihrem tatsächlichen Ausgangsstand. Radeburger Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Wenn über den nächsten Lehrgang Unsicherheit besteht, helfen vorhandene Unterlagen und eine konkrete Rückfrage bei der Ausbildungsstelle.
Für einen geplanten Inhouse-Kurs im Radeburger Unternehmen melden sich mehrere Beschäftigte wieder ab. Informieren Sie die Ausbildungsstelle, statt nur die interne Liste zu verkürzen. Die tatsächliche Gruppe kann für die vereinbarten organisatorischen Bedingungen relevant sein.
Klären Sie, ob der bestätigte Termin und das Angebot für Ausbildung oder Fortbildung so bestehen bleiben. Fragen Sie auch, wie die Absagen der einzelnen Personen behandelt werden und welcher Bedarf offen bleibt. Erst nach der Rückmeldung wird der restlichen Gruppe die gültige Einladung gegeben. Eine betriebliche Neuberechnung allein ändert weder den Auftrag noch die Bedingungen der Schule.
Für eine Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitergehende ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem Umfang gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die benötigten Angaben mit der Schule abstimmen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Ausgangsstand | Welche anerkannte Qualifikation liegt vor? |
| Lehrgangswahl | Was ist für den weiteren Bedarf passend? |
| Lerninhalt | Welche grundlegenden Aufgaben werden bearbeitet? |
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die DGUV weist darauf hin, dass in Zweifelsfällen eine Anmeldung zur Ausbildung anstelle der Fortbildung ohne zusätzlichen Unterrichtsumfang möglich ist. Für einen Radeburger Betrieb ist deshalb wichtig, den tatsächlichen Stand der vorgesehenen Person mitzuteilen. Welche Schulung gewählt wird, kann auf dieser Grundlage abgestimmt werden. Eine pauschale Annahme über eine Stellenbezeichnung allein ersetzt diese fachliche Klärung nicht.
Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann die Gruppe zusammenführen. Die vorgesehenen Übungen bleiben persönliche Lernschritte, bei denen die Beschäftigten selbst mitarbeiten und Fragen stellen können.
Erste Hilfe richtet sich an betroffene Menschen. Im regulären Ausbildungsrahmen wird deshalb auch deren Betreuung zusammen mit weiteren Hilfeleistungen geübt. Die betriebliche Gruppe beschäftigt sich damit nicht ausschließlich mit Materialien oder einzelnen Handgriffen. Rückfragen können sich darauf beziehen, wie die behandelten Aufgaben zusammengehören. Die Lehrkraft begleitet das praktische Lernen im geeigneten Unterricht; eine Themenübersicht gibt zunächst eine Orientierung zu dessen Ausrichtung.
Drei Angaben helfen bei der Einordnung.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Unsicherheit über den nächsten Lehrgang benennen.
Praktische Aufgaben und Rückfragen einplanen.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese betriebliche Vorgabe begründet keine allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Apps können ergänzend Informationen liefern oder organisatorische Aufgaben unterstützen. Die DGUV betont, dass sie die vorgeschriebene Ausbildung und Bestellung betrieblicher Ersthelfer nicht ersetzen. Für die Qualifizierung bleibt die geeignete Schulung erforderlich.
Die DGUV ordnet diese Aufwendungen dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten sind dadurch nicht automatisch mit abgedeckt.