Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15749 Mittenwalde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,1 km vom Suchpunkt

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9,6 km vom Suchpunkt

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Die DGUV nennt für die örtliche Ersthelferbesetzung auch die Möglichkeit, entsprechend qualifizierte externe Personen zu berücksichtigen. Mittenwalder Betriebe können daneben bestimmte Organisationsaufgaben geeigneten Personen zuordnen. Übertragene Aufgaben und Befugnisse sollen schriftlich festgehalten werden, damit die konkrete Zuständigkeit im Unternehmen nachvollziehbar bleibt.
Ein Mittenwalder Betrieb möchte mehrere Rückmeldungen zu einem Schulungstermin zusammenführen. Halten Sie fest, wer tatsächlich teilnehmen kann und welche Fragen zum Ausbildungsstand noch offen sind. Die Schule erhält damit eine abgestimmte Anfrage statt voneinander abweichender Angaben.
Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Betriebsanschrift konkret vereinbart. Einzelne offene Lehrgänge können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage zum Angebot bekannt sein, damit die Planung verlässlich bleibt.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Nach den DGUV-Hinweisen können insbesondere in größeren Unternehmen einzelne Erste-Hilfe-Pflichten geeigneten Personen zugeordnet werden. Die Organisationscheckliste berücksichtigt dafür die Frage, wer welche Aufgaben übernehmen soll. Empfohlen wird, übertragene Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Für die Vorbereitung ist daher die konkrete Zuordnung wichtig: Eine allgemein benannte Kontaktperson beschreibt noch nicht, welche Organisationsaufgabe sie mit welchen Möglichkeiten tatsächlich bearbeiten soll.
Bei der Ersthelferbesetzung für die im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten nennt die DGUV auch externe Personen als Möglichkeit. Als Beispiel führt sie Sicherheitspersonal an, das häufig eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung nachweisen kann. Maßgeblich bleibt der entsprechende Ausbildungsnachweis; die bloße Berufsbezeichnung ersetzt ihn nicht. Die Möglichkeit wird auf die tatsächlich vorgesehene örtliche Besetzung bezogen und sagt nicht zu, dass ein bestimmter externer Dienst diese Aufgabe bereits übernimmt.
Worauf achten?
Der entsprechende Qualifikationsnachweis
Worauf achten?
Die tatsächlich zugeordnete Organisationsaufgabe
Worauf achten?
Die übertragenen Aufgaben und Befugnisse
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Planung bezieht sich auf tatsächlich vorgesehene Personen und Aufgaben.
Den entsprechenden Ausbildungsnachweis berücksichtigen.
Die tatsächlich vorgesehene Hilfeorganisation klären.
Aufgabe und Befugnisse schriftlich kenntlich machen.

Beide Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen zusätzlich hinzu. Die Angaben bezeichnen den regulären Unterrichtsrahmen der jeweils benötigten betrieblichen Qualifizierung.
Die Auswahl geeigneter Personen liegt beim Arbeitgeber. Nach den DGUV-Hinweisen gibt es keine verbindliche Formvorgabe für die Bestellung; die schriftliche Bestellung wird für die betriebliche Organisation empfohlen.
Die DGUV sieht eine deutsche Teilnahmebescheinigung vor. Für einen fremdsprachigen Lehrgang gelten außerdem der freigegebene Leitfaden und eine durchgehende Unterrichtssprache; ein Kurs darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden.
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