Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49413 Dinklage sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,8 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

Für Dinklager Unternehmen gehören geeignete Qualifikation und tatsächlich mögliches Mitlernen zusammen. Berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Nachweise und den benötigten Lehrgang. Bei einer Gruppe kann außerdem die Unterrichtssprache vor der Anfrage entscheidend sein, damit die vorgesehenen Beschäftigten die praktischen Aufgaben verstehen.
Eine Gruppe muss nach ihrem Schulungsbedarf geplant werden. Stellen Sie zusammen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Nennen Sie diese Angaben bei der Anfrage an die Ausbildungsstelle.
Öffentliche Kurse können für einzelne Beschäftigte geprüft werden. Für Inhouse-Unterricht schlägt das Unternehmen geeignete Räume vor und nennt die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Durchführung unter den vereinbarten Bedingungen bestätigen.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Nachweise und klären Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter vor einer verbindlichen Buchung.
Unternehmen
Geeignete Personen benennen; schriftliche Festhaltung empfohlen
Unternehmen
Erreichbarkeit für Beschäftigte bekannt machen
Unternehmen
Zuständigkeiten aktuell halten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren gilt das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse mit direkter Abrechnung durch die ermächtigte Ausbildungsstelle. Fremdsprachige Durchführung oder ausdrücklich zusätzlich bestellter Aufwand kann eigene Kosten auslösen. Lassen Sie vor dem Auftrag klarstellen, welche Leistungen der Träger übernimmt und welche Vereinbarung das Unternehmen selbst bezahlt.
Berechtigung und Trägerunterlagen vorbereiten.
Zusätzlichen Umfang und eigenen Betrag prüfen.
Eine neue Benennung im Betrieb ist nicht automatisch eine erste Ausbildung. Legen Sie vorhandene einschlägige Nachweise zugrunde und lassen Sie offene Voraussetzungen einordnen. Die reguläre Fortbildung wird anschließend im Allgemeinen alle zwei Jahre eingeplant; tatsächliche Abschlüsse helfen bei der weiteren Übersicht.
Die DGUV lässt fremdsprachige betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge nach einem freigegebenen Leitfaden zu. Mehrere Unterrichtssprachen innerhalb desselben Kurses sind dabei nicht vorgesehen; die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Ermitteln Sie deshalb zunächst, in welcher Sprache die Beschäftigten sinnvoll gemeinsam lernen können. Fragen Sie eine entsprechend geeignete Ausbildungsstelle nach der Durchführung und möglichen eigenen Zusatzkosten, bevor Sie die Gruppe auf einen Lehrgang festlegen.
Die allgemeine Ersthelferqualifikation vermittelt grundlegende Hilfe. Verlangt die Art des Betriebs Maßnahmen, die darüber hinausgehen, muss der Arbeitgeber nach DGUV Vorschrift 1 die notwendige zusätzliche Aus- und Fortbildung veranlassen. Lassen Sie einen solchen Bedarf fachlich einordnen, etwa mit Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Unfallversicherungsträger. Beschreiben Sie das benötigte Ziel bei der Anfrage. Eine zusätzliche Beauftragung soll sich auf den tatsächlichen Bedarf beziehen.
Auch am eigenen Standort wird gemeinsam praktisch gelernt.
Einrichtung und nutzbare Fläche vorstellen.
Personenzahl und benötigten Lehrgang benennen.
Die Teilnahmezeit ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten à 45 Minuten, also 405 Minuten Unterricht. Pausen zählen zusätzlich zum Aufenthalt. Für die Verfügbarkeit der Beschäftigten wird der ganze bestätigte Veranstaltungszeitraum einschließlich erforderlicher Wege berücksichtigt.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Die Ausbildungsstelle kann daneben Rücktritts- oder Stornobedingungen vereinbaren. Lesen Sie die für Ihren Auftrag geltenden Regelungen vor der Zusage und melden Sie eine Verhinderung entsprechend diesen Bedingungen.
Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Die praktische Ausführung gehört zum Lernen. Eine reine Onlinevermittlung ersetzt diesen Lehrgang deshalb nicht; auch bei einer Inhouse-Anfrage muss ein tatsächlicher Unterricht mit praktischen Übungen möglich sein.