Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52058 Aachen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

2,4 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

2,8 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

Bei der Aachener Ersthelferplanung zählt die betriebliche Aufgabe der vorgesehenen Personen. Eine andere Ausbildung oder berufliche Erfahrung ersetzt nicht pauschal den benötigten Nachweis. Wählen Sie Ausbildung oder Fortbildung anhand der Unterlagen und prüfen Sie anschließend, ob offene Plätze oder ein Inhouse-Lehrgang besser zur Gruppe passen.
Am Aachener Wissenschaftsstandort gehören Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen zum örtlichen Umfeld. Für die betriebliche Ersthelferplanung zählt trotzdem der konkrete Arbeitgeberbedarf. Stellen Sie fest, wer ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht; eine allgemeine Studierenden- oder Führerscheinanfrage beschreibt diesen Zweck nicht ausreichend.
Für größere Gruppen können Sie nach einem vereinbarten Inhouse-Kurs fragen. Erfordert sind ein geeigneter Übungsraum und eine Bestätigung der Ausbildungsstelle. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Klären Sie mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Übernahme der Gebühren und die verlangten Abrechnungsunterlagen, bevor Sie buchen.
Die Lernaufgabe ist konkreter als die allgemeine Beschreibung des Arbeitgebers.
Feststellen, welche Personen für den Betrieb qualifiziert werden sollen.
Vorhandene Ersthelferausbildung und Fortbildungen berücksichtigen.
Gewünschte Spezialthemen getrennt vom regulären Lehrgang benennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legen fest, unter welchen Voraussetzungen Lehrgangsgebühren übernommen werden können. Klären Sie das Verfahren für die vorgesehenen Teilnahmen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Weitere gewünschte Trainingsleistungen müssen hinsichtlich Kosten und Abrechnung gesondert betrachtet werden.
Zuständigkeit, benötigte Angaben und gegebenenfalls notwendige vorherige Genehmigung ermitteln.
Regulären Kurs und zusätzliche bestellte Leistungen im bestätigten Umfang nachvollziehen.
Der reguläre Lehrgang vermittelt beziehungsweise vertieft Erste-Hilfe-Grundlagen und gibt Raum für praktische Übungen. Fragen aus der Tätigkeit können den Bezug zum Arbeitsumfeld herstellen. Möchten Sie darüber hinaus einen besonderen Schwerpunkt schulen lassen, sollte dieser als eigener Wunsch sichtbar werden, statt nur unter der Überschrift Firmenkurs zu stehen.
Das gilt auch für einen Termin in eigenen Räumen. Inhouse beschreibt die Durchführung am vereinbarten Ort. Welche Qualifikation bescheinigt wird und welcher zusätzliche Umfang beauftragt ist, sind davon getrennte Fragen.
Für Betriebe in Brand, Laurensberg oder Rothe Erde kann der eigene Standort ein möglicher Lernort sein. Eine geeignete Fläche und ungestörte Teilnahme müssen dafür zusammenkommen. Bei einzelnen Personen sind offene Lehrgänge ebenfalls eine Option. Vergleichen Sie für die tatsächliche Gruppe, ohne einer Organisationsform grundsätzlich den Vorrang zu geben.
Sie beschreibt
Die fachliche Kurszuordnung
Sie ersetzt nicht
Die Prüfung vorhandener Nachweise
Sie beschreibt
Den Rahmen der Durchführung
Sie ersetzt nicht
Die Festlegung des Qualifikationszwecks
Sie beschreibt
Einen gesonderten Lernwunsch
Sie ersetzt nicht
Automatisch den regulären Ersthelfernachweis
Mitarbeitende bringen unterschiedliche Bildungswege und Berufserfahrung mit. Für die betriebliche Ersthelferqualifizierung sollten Sie jedoch die vorhandenen Nachweise ansehen, statt aus einer Berufsbezeichnung auf den Ausbildungsstand zu schließen. Halten Sie fest, wer neu ausgebildet werden soll und welche Ersthelfenden eine Fortbildung benötigen.
Gerade bei einer gemeinsamen Gruppe erleichtert diese Zuordnung eine sachliche Anfrage. Die Ausbildungsstelle bekommt einen klaren Zweck genannt. Für unklare Vorqualifikationen wird die Eignung geprüft; eine allgemeine Aussage über alle Beschäftigten eines Aachener Wissenschafts- oder Unternehmensstandorts wäre dafür zu grob.
Grundsätzlich sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet werden. Berücksichtigen Sie die belegten bisherigen Teilnahmen. Bei ungeklärtem Ausbildungsstand wird zunächst geprüft, welcher Lehrgang passt, statt ausschließlich nach dem nächsten verfügbaren Tag zu buchen.
Die geplante Gruppe muss unter Anleitung praktisch arbeiten können. Beschreiben Sie freie Fläche und Möblierung sowie die vorgesehene Teilnehmerzahl. Die Ausbildungsstelle kann daraus die konkreten Voraussetzungen für den Lehrgang mit dem Betrieb festlegen.
Wenn die Tätigkeit Kinder betrifft, nennen Sie den entsprechenden Ausbildungszweck ausdrücklich. Dafür ist die passende Qualifikation auszuwählen. Eine wissenschaftliche oder pädagogische Berufsbezeichnung allein beantwortet noch nicht, welcher Erste-Hilfe-Lehrgang für die konkrete Aufgabe benötigt wird.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.