Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65817 Eppstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,4 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

Eppstein · Hessen
Für Ihr Eppsteiner Unternehmen wird die Schulungsgruppe mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart. Der reguläre Lehrgang ist auf höchstens zwanzig Personen begrenzt. Bei Fortbildungen berücksichtigt die Schule innerhalb des vorgesehenen Rahmens auch die Voraussetzungen und Bedürfnisse der Teilnehmenden; gleiche Unterrichtsdauer bedeutet deshalb nicht inhaltlich identische Veranstaltungen.

Bei einem Inhouse-Kurs sind Beschäftigte Ihres Eppsteiner Unternehmens räumlich nah an ihrer Arbeit. Damit das nicht zu Unterbrechungen führt, braucht die Gruppe Vertretungen für sonstige Aufgaben. Organisieren Sie die Freistellung für alle Unterrichts- und Übungsphasen.
Bisherige Bescheinigungen helfen, Ausbildung und Fortbildung passend anfragen zu können. Räume und Teilnehmerzahl werden für eine eigene Veranstaltung abgestimmt und die Durchführung ausdrücklich vereinbart. Offene Kurse können einzelne Anfragen abdecken. Ob Gebühren übernommen werden, richtet sich nach den Voraussetzungen Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers. Für direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule gelten dessen Verfahren und benötigte Unterlagen. Lassen Sie diese Angaben vor der Anmeldung klären und rechtzeitig bereitstellen.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren ersetzt nicht alle betrieblichen Aufwendungen. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese Positionen in Ihrer internen Planung zusätzlich zur Frage, ob die BG oder Unfallkasse die berechtigten Kursgebühren übernimmt.
Entgelt und gegebenenfalls Fahrten berücksichtigen.
Berechtigung nach Trägerbedingungen klären.

Der Unternehmer berücksichtigt bei der Auswahl persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Motivation zur Hilfeleistung ist nach den DGUV-Hinweisen erwünscht. Die Entscheidung für eine Ersthelferaufgabe wird deshalb auf die einzelnen Beschäftigten bezogen.
Für Ihre Auswahl.
Die tatsächliche Gruppe nennen.
Maximal zwanzig auch mit Hilfskraft beachten.
Fragen und Voraussetzungen der Gruppe erläutern.
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet obligatorische und fakultative Themen der Fortbildung. Die Auswahl fakultativer Inhalte berücksichtigt die Voraussetzungen und Bedürfnisse der Teilnehmenden sowie die betrieblichen Besonderheiten. Daher kann ein weiterer Lehrgang andere Schwerpunkte aufgreifen als der zuletzt besuchte. Aus der gleichen regulären Zahl von Unterrichtseinheiten lässt sich kein stets identischer Themenablauf ableiten. Teilen Sie bei der Vorbereitung mit, welche fachlichen Fragen die vorgesehene Gruppe mitbringt.
Der DGUV-Grundsatz nennt in der Regel zehn bis fünfzehn Teilnehmende; zwanzig dürfen auch beim Einsatz einer weiteren Hilfskraft nicht überschritten werden. Die Unterstützung erweitert also nicht die absolute Obergrenze. Geben Sie bei der Anfrage die tatsächliche Personenzahl an. Soll eine größere Zahl Beschäftigter geschult werden, wird mit der Ausbildungsstelle eine Durchführung innerhalb des zulässigen Rahmens vereinbart.
| Punkt | Bezug |
|---|---|
| Regulärer Lehrgang | Zulässigen Gruppenrahmen beachten |
| Fortbildungsthemen | Obligatorische und fakultative Anteile |
| Betriebliche Anfrage | Voraussetzungen und Fragen der tatsächlichen Personen |

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die konkrete Freistellung werden die gesamten vereinbarten Veranstaltungszeiten der vorgesehenen Personen zugrunde gelegt.
Die DGUV verlangt Präsenz und praktische Aufgaben für reguläre betriebliche Lehrgänge. Reine Online-Wissensvermittlung genügt diesem Rahmen nicht. Vereinbaren Sie eine passende Veranstaltung, an der die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich persönlich mitarbeiten können.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die geeignete nächste Teilnahme berücksichtigt tatsächlich absolvierte Lehrgänge und anerkannte Vorqualifikationen. Eine neue Funktion allein macht nicht bei jeder Person eine erneute Grundausbildung erforderlich.