Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39397 Schwanebeck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,2 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

Der Schwanebecker Betrieb richtet Ausbildung oder Fortbildung am anerkannten Qualifikationsstand der Beschäftigten aus. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Für eine regelmäßige Fortbildung gilt in der Regel der Zweijahresabstand. Offene Teilnahme und Inhouse-Durchführung sind Organisationsformen, die mit der Ausbildungsstelle konkret abgestimmt werden.
Ein Schwanebecker Unternehmen vergleicht Angebote mehrerer Ausbildungsstellen. Prüfen Sie, ob jeweils dieselbe Gruppe und derselbe Bedarf beschrieben werden. Ein Angebot für einzelne offene Plätze beantwortet eine andere Anfrage als eine eigene Inhouse-Schulung.
Bitten Sie bei fehlenden Angaben um eine Ergänzung zum konkreten Termin oder Raum. Auch zusätzliche Leistungen sollten nachvollziehbar benannt sein. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberunterlagen und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Erst wenn die angebotene Durchführung klar ist, wird ein Auftrag bestätigt und die Freistellung der tatsächlich angemeldeten Beschäftigten verbindlich geplant.
Der reguläre Lehrgang enthält praktische Ausbildung in Präsenz. Beschäftigte sollen Aufgaben unter Anleitung selbst ausführen können. Ein Raum im Betrieb muss dafür geeignet sein und wird mit der Schule abgestimmt. Organisieren Sie die Freistellung von parallelen Arbeiten. Digitale Informationen oder ein kurzer Vortrag ersetzen die praktische Qualifizierung nicht. Die Nähe des Arbeitsplatzes soll die Durchführung erleichtern, ohne die Teilnehmenden fortwährend aus dem Unterricht in andere Aufgaben zurückzurufen.
Praktische Aufgaben können zeigen, was trotz einer Erklärung noch nicht sicher verstanden wurde.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Qualifikation | Passender Lehrgang |
| Organisation | Offen oder Inhouse |
| Betrieb | Ersthelfereinsatz regeln |
Der tatsächliche Bedarf macht Angebote vergleichbar.
Anerkannte Nachweise einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Lernort und Teilnahme abstimmen.
Welche Schulung benötigt die vorgesehene Person tatsächlich? Geeignete vorhandene Nachweise helfen bei dieser Einordnung. Anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden, auch wenn die Ersthelferaufgabe im Unternehmen neu übernommen wird. Legen Sie diese Informationen der Anfrage zugrunde. Ein Angebot für mehrere Personen sollte die tatsächlichen Ausgangsstände abbilden. Die Firma regelt daneben Einsatz und Zuständigkeiten; die Schulung und die betriebliche Benennung sind unterschiedliche Teile der Vorbereitung.
Der Betrieb bestimmt die zuständige BG oder Unfallkasse und bereitet erforderliche Angaben mit der ermächtigten Schule vor.
Vorgesehene Teilnahmen prüfen.
Weitere Vereinbarungen ausdrücklich besprechen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Die 405 Minuten Unterricht werden um Pausen ergänzt. Der reguläre Umfang bleibt auch bei einer vereinbarten Durchführung am eigenen Betriebsstandort bestehen.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zu den Standardbestandteilen. Besondere weitere Leistungen benötigen eine eigene Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle; sie sind bei der Anfrage ausdrücklich als Zusatzwunsch zu benennen.
Diese Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt dagegen den Trägerbedingungen. Die Firma sollte die Kostenarten vor der Beauftragung unterscheiden und zusätzliche Leistungen gesondert besprechen.
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