Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56368 Katzenelnbogen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,2 km vom Suchpunkt

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Katzenelnbogen · Rheinland-Pfalz
Für den Betrieb in Katzenelnbogen richtet sich passende Ausbildung oder Fortbildung nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen. Die neue Ersthelferrolle allein erfordert keine neue Grundausbildung. Eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung muss die reguläre praktische Präsenzqualifizierung ermöglichen; die betriebliche Zuständigkeit für den Einsatz und die fachliche Kurswahl bleiben unterschiedliche Aufgaben.

Ein Betrieb in Katzenelnbogen möchte für einen Inhouse-Kurs einen Raum nutzen, der sonst regelmäßig belegt ist. Klären Sie intern, ob er am geplanten Tag tatsächlich zur Verfügung steht. Die Schule sollte die Raumangaben vor einer verbindlichen Terminbestätigung kennen.
Zur Anfrage gehören Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf. Vereinbaren Sie außerdem eine Person für Zugang und organisatorische Rückfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt, welche Unterlagen eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren ermöglichen. Gesonderte Leistungen werden anhand des Angebots besprochen. Erst die bestätigte Durchführung wird mit konkreter Anschrift und Beginn an die Beschäftigten weitergegeben.
Die Gruppe soll Aufgaben ohne parallele Arbeitsaufträge ausführen und Fragen im Unterricht stellen können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Firma bestimmt den zuständigen Unfallversicherungsträger und stimmt erforderliche Angaben mit der ermächtigten Schule ab.
Vorgesehene Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Klärung
Passender Lehrgang
Klärung
Offen oder Inhouse
Klärung
Ersthelfereinsatz und Zuständigkeiten
Die DGUV nennt Motivation sowie persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen als Gesichtspunkte der Eignung. Prüfen Sie die vorgesehene Aufgabe deshalb nicht allein nach einem freien Kursdatum. Geeignete vorhandene Nachweise helfen anschließend bei der Lehrgangsauswahl. Anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden, auch wenn die interne Benennung neu ist. Die Ausbildungsstelle ordnet den passenden Kurs ein; das Unternehmen regelt daneben, wie die Ersthelferaufgabe im Betrieb wahrgenommen werden soll.
Der Bedarf richtet sich nach den tatsächlichen Personen.
Die Aufgabe gemeinsam besprechen.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen Standardbestandteile. Besondere weitere Wünsche benötigen eine eigene Vereinbarung. Berechtigte Kursgebühren können nach den Trägerbedingungen übernommen werden; andere betriebliche Aufwendungen sind davon zu unterscheiden. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Auch ein interner Lernort begründet keine pauschale Erstattung aller Ausgaben. Der Betrieb sollte deshalb wissen, welche Kostenart und welcher zusätzliche Umfang tatsächlich vereinbart werden.
Die DGUV sieht für betriebliche Ersthelfer in der Regel einen Fortbildungsabstand von zwei Jahren vor. Damit werden Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Diese betriebliche Vorgabe ist keine allgemeine private Zweijahres-Verfallsfrist eines geeigneten Fahrerlaubnisnachweises.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, ergänzt um Pausen. Der Unterricht selbst beträgt damit jeweils 405 Minuten. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verändert diesen regulären Umfang der Qualifizierung nicht.
Reguläre betriebliche Ersthelferlehrgänge erfordern praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen diese Qualifizierung nicht. Die Beschäftigten sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten können, um die vorgesehenen Fähigkeiten im Lehrgang praktisch aufzugreifen.
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