Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09429 Wolkenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

Eine Wolkensteiner Firma organisiert geeignete Ausbildung oder Fortbildung nach dem vorhandenen Qualifikationsstand ihrer Beschäftigten. Ein gemeinsamer Lehrgang kann offen oder nach Vereinbarung als Inhouse-Veranstaltung stattfinden. Der reguläre Unterricht soll praktische Handlungskompetenz erhalten oder aufbauen; Gebührenübernahme und zusätzliche Leistungen sind vorab zu klären.
Ein Wolkensteiner Team kann gemeinsam an einem offenen Lehrgang teilnehmen oder einen eigenen Schulungstag anfragen. Für den Termin im Unternehmen stimmt die Schule mit Ihnen Raum, genaue Anschrift und Gruppengröße ab. Sammeln Sie vorher mögliche Zeiträume und den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung.
Auch die Kostenübernahme gehört zur Vorbereitung. Bei einem berechtigten betrieblichen Lehrgang ist die direkte Abrechnung der Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger über die ermächtigte Ausbildungsstelle möglich. Klären Sie, welche Angaben der Betrieb liefern muss und welche weiteren Kosten für zusätzliche Vereinbarungen entstehen, bevor Sie verbindlich buchen.
Das Wolkensteiner Unternehmen bestimmt den zuständigen Träger und stimmt die benötigten Angaben mit der Ausbildungsstelle ab.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich besprechen.
Betriebliche Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie bietet einen Rahmen, in dem Kenntnisse erneut praktisch angewendet werden können. Die Personen sollten dafür vollständig verfügbar sein. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind bei der Auswahl zu berücksichtigen, auch wenn jemand neu als Ersthelfer vorgesehen ist. Für die Wolkensteiner Firma ist daher der tatsächliche Schulungsbedarf entscheidend; eine neue Aufgabenbezeichnung allein begründet keine automatische Wiederholung der Grundausbildung.
Eine interne Veranstaltung braucht passende Lernbedingungen und einen von Arbeitsaufträgen freien Zeitraum.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Wenn der Betrieb besondere zusätzliche Leistungen wünscht, müssen diese gesondert eingeordnet werden. Eine klare Beschreibung erleichtert den Vergleich der angebotenen Durchführung. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist dabei von anderen betrieblichen Aufwendungen zu unterscheiden. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber; zusätzliche Vereinbarungen sind vor der Beauftragung zu klären.
Einordnung
Reguläre Qualifizierung
Einordnung
Ausdrückliche zusätzliche Vereinbarung
Einordnung
Interne Zuständigkeiten regeln
Diese Angaben helfen der Abstimmung.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Gruppe und geeigneten Ort abstimmen.
Neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten reine Ausbildung. Für reguläre betriebliche Kurse nennt die DGUV zusätzlich mindestens 45 Minuten Pause. Diese Zeit ist vom Netto-Unterrichtsumfang zu unterscheiden.
Der reguläre betriebliche Ersthelferlehrgang ist eine Präsenzveranstaltung mit praktischer Ausbildung. Ein reines Onlineangebot ersetzt sie nicht. Die Beschäftigten müssen die vorgesehenen Handlungen selbst üben können; reine digitale Wissensvermittlung erfüllt nicht denselben Ausbildungsrahmen.
Maßgeblich sind die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und die berechtigten Teilnahmen. Weitere vereinbarte Leistungen sowie andere betriebliche Aufwendungen werden gesondert betrachtet. Der Veranstaltungsort im eigenen Betrieb begründet keine pauschale Übernahme aller Kosten rund um die Schulung.
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