Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65239 Hochheim am Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,0 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

Wählen Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle passende Ausbildungen oder Fortbildungen für die vorgesehenen Personen aus. Ein Inhouse-Termin kann am vereinbarten Hochheimer Standort vorbereitet werden. Stellen Sie die Angaben für die Anmeldung zusammen und stimmen Sie notwendige Korrekturen über den verantwortlichen Kontakt mit der Schule ab.
Zwischen Anmeldung und Schulung können sich Angaben zu Beschäftigten ändern. Ein Hochheimer Betrieb sollte deshalb eine verantwortliche Person benennen, die notwendige Korrekturen mit der Ausbildungsstelle abstimmt. Eine lediglich intern berichtigte Liste erreicht die Schule noch nicht.
Fragen Sie nach dem passenden Weg und dem Zeitpunkt für solche Meldungen. Senden Sie nur die für die Organisation benötigten Daten und lassen Sie die aktualisierte Anmeldung bestätigen. Bei einem individuell vereinbarten Inhouse-Termin betrifft das die gemeinsame Gruppe; bei öffentlichen Lehrgängen die jeweiligen Einzelanmeldungen. Wenn sich zugleich der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf verändert, muss auch dieser Punkt neu geklärt werden.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt Voraussetzungen und Verfahren für die Übernahme berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren. Erfragen Sie die benötigten Arbeitgeberangaben für die ermächtigte Schule. Eigene Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrten werden im Unternehmen eingeplant. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden auf Grundlage tatsächlich entstehender Mehrkosten und einer zusätzlichen Vereinbarung gesondert besprochen.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers einholen.
Erforderliche Angaben zum bestätigten Lehrgang bereitstellen.
Das DGUV-Anmeldeverfahren nennt Name, Vorname und Geburtsdatum der teilnehmenden Person sowie den zuständigen Unfallversicherungsträger und die Mitgliedsnummer des Unternehmens. Die benötigte Lehrgangsart wird ebenfalls angegeben. Klären Sie, welche Informationen Ihr Träger und die ermächtigte Schule für das Verfahren brauchen. Wenn notwendige Angaben berichtigt werden, stimmen Sie die Aktualisierung vor der Teilnahme ab. Dadurch kann der bestätigte Lehrgang den tatsächlich vorgesehenen Personen zugeordnet werden.
| Bereich | Für Ihren Besuch |
|---|---|
| Gruppe | Den abgestimmten Teilnehmerstand weitergeben |
| Veranstaltung | Die bestätigte Anschrift und die Unterrichtszeiten kennen |
| Kontakt | Offene Fragen und Korrekturen im Unternehmen bündeln |
Für den regulären Lehrgang sieht die DGUV zehn bis 15 Teilnehmende vor. Mit einer zusätzlichen Hilfskraft können bis zu 20 Personen gemeinsam unterrichtet werden. Sie unterstützt bei praktischen Aufgaben und Gruppenarbeit. Teilen Sie der Ausbildungsstelle bei einem eigenen Inhouse-Wunsch mit, wie viele Beschäftigte vorgesehen sind. Die Schule kann die Durchführung dann mit Ihnen innerhalb des passenden Unterrichtsrahmens abstimmen und Fragen zur Vorbereitung klären.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge in der betrieblichen Übersicht fest. So lässt sich der nächste Bedarf erkennen und eine geeignete Veranstaltung anfragen. Die Teilnahme wird mit der Arbeit abgestimmt und anhand der Bestätigung für die betreffende Person vorbereitet.
Schule und Betrieb vereinbaren den konkreten Unterrichtstag.
Vorhandene Qualifikation und passenden Lehrgang bestimmen.
Räume und Bedingungen für praktische Übungen klären.
Den ganzen bestätigten Ablauf für die Gruppe freihalten.

Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Einheiten mit je 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Berücksichtigen Sie die bestätigten Zeiten der Schule bei der Freistellung und gegebenenfalls die Wege. So bleibt Raum für die vollständige Teilnahme am Unterricht und an den Übungen.
Ausbildung und Fortbildung verlangen nach den DGUV-Vorgaben Präsenzunterricht, damit praktische Handlungskompetenz vermittelt wird. Eine reine Online-Wissensvermittlung reicht dafür nicht aus. Die vorgesehene Person besucht deshalb einen geeigneten Lehrgang mit persönlicher Teilnahme; dies wird in der betrieblichen Planung berücksichtigt.
Die DGUV-Vorgaben knüpfen die Bescheinigung an regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft, dass Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Praktische Aufgaben gehören zum Lernen dazu. Bei Fragen zum Abschluss und zum Nachweis kann die Ausbildungsstelle die Bedingungen ihres Lehrgangs erläutern.
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