Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89423 Gundelfingen a.d.Donau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Gundelfingen a.d.Donau · Bayern
Ein geeigneter betrieblicher Erste-Hilfe-Lehrgang verbindet Informationen mit praktischen Aufgaben. Gundelfinger Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung nach dem Bedarf der vorgesehenen Personen anfragen. Eine Inhouse-Durchführung und zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart; ebenso sollte der Weg der berechtigten Lehrgangsgebühren verständlich sein.

Ein Gundelfinger Betrieb fragt nach einem Inhouse-Kurs, hat aber noch keinen Schulungsraum und keine abgestimmte Gruppe. Kennzeichnen Sie diese Punkte als offen, statt einen fertigen Auftrag zu formulieren. Die Ausbildungsstelle kann dann erklären, welche Voraussetzungen vor einer Vereinbarung geklärt sein müssen.
Benennen Sie den bekannten Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und fragen Sie bei Bedarf auch nach öffentlichen Kursplätzen. Aus der Rückmeldung lässt sich die weitere Planung ableiten. Erst wenn eine konkrete Lösung bestätigt ist, werden Beschäftigte verbindlich eingeladen. So verwechselt niemand eine erste Machbarkeitsfrage mit einem bereits zugesagten Unterricht im eigenen Unternehmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren sind die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse maßgeblich. Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt die nötigen Angaben mit dem Unternehmen ab.
Die Anforderungen des zuständigen Trägers prüfen.
Die vorgesehenen Unterlagen passend vorbereiten.
Eine mögliche Übernahme durch BG oder Unfallkasse betrifft berechtigte Lehrgangsgebühren nach deren Verfahren. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Für zusätzliche Leistungen werden gesonderte Vereinbarungen benötigt. Ein Gundelfinger Unternehmen sollte diese Bestandteile bei der Vorbereitung auseinanderhalten. Eine allgemeine Aussage über Kursabrechnung ist keine Zusage für jeden Kostenbestandteil der gesamten Veranstaltung und ihrer betrieblichen Begleitung.
Eine Gruppe kann unterschiedliche Fragen zu grundlegenden Hilfeleistungen mitbringen. Bei einer Anfrage kann das Unternehmen solche fachlichen Punkte benennen. Für die Fortbildung enthält der DGUV-Rahmen obligatorische Inhalte und zusätzlich auswählbare Themen nach Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise des Betriebs. Die Ausbildungsstelle ordnet die Anfrage in den geeigneten Rahmen ein. Daraus folgt keine Zusage eines beliebigen Sonderprogramms; der tatsächliche Unterricht wird für den konkreten Lehrgang vereinbart.
Ein gemeinsamer Unterricht bietet Raum für Rückfragen zu behandelten Themen. Die vorgesehenen Übungen benötigen dennoch die persönliche Mitarbeit der einzelnen Beschäftigten unter Anleitung der Lehrkraft.
Orientierung
Die passende Schulung auswählen
Orientierung
Den fachlichen Bedarf erläutern
Orientierung
Die zutreffende Vereinbarung klären
Eine Anfrage umfasst mehrere unterscheidbare Angaben.
Die passende Lehrgangsart benennen.
Zusätzliche fachliche Fragen ausdrücklich ansprechen.
Gebühren und weitere Kosten richtig zuordnen.

Das ist nach den DGUV-Hinweisen möglich, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam anhand der tatsächlich absolvierten und bescheinigten Schulung erfüllt sein.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Die betriebliche Regel bedeutet keine pauschale zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises für den Fahrerlaubnisantrag.
Die Auswahl trifft der Arbeitgeber unter Berücksichtigung persönlicher, körperlicher und psychischer Voraussetzungen sowie Motivation. Eine geeignete Schulung ist Teil der Qualifizierung; ein freier Gruppenplatz allein beantwortet die betriebliche Entscheidung über die Eignung nicht.
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