Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79677 Schönau im Schwarzwald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,8 km vom Suchpunkt

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Ein Betrieb aus Schönau im Schwarzwald richtet Ausbildung oder Fortbildung am vorhandenen anerkannten Qualifikationsstand seiner Beschäftigten aus. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine Grundausbildung von vorn. Offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung sollen die reguläre praktische Präsenzqualifizierung der tatsächlichen Gruppe ermöglichen.
Ein Schönauer Betrieb möchte nach einer ersten Auskunft ein konkretes Schulungsangebot erhalten. Ergänzen Sie fehlende Angaben zu Teilnehmerzahl, Ausbildungsbedarf und gewünschtem Zeitraum. So kann die Schule auf eine bestimmte Gruppe antworten, statt nur allgemeine Möglichkeiten zu nennen.
Falls Inhouse-Unterricht gewünscht ist, beschreiben Sie den tatsächlichen Raum und Standort. Offene Lehrgangsplätze werden mit Datum und Verfügbarkeit angefragt. Lassen Sie sich die angebotene Durchführung schriftlich bestätigen und klären Sie Rückfragen vor einer Zusage. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert außerdem Arbeitgeberunterlagen, den Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und mögliche zusätzliche Leistungen.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Qualifizierung | Passender Lehrgang |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
| Betrieb | Ersthelfereinsatz und Zuständigkeiten |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Firma bestimmt den zuständigen Träger und stimmt erforderliche Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Vorgesehene Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Ein Wunsch nach einem gemeinsamen Tag beschreibt zunächst die Organisation. Die passende Kursart ergibt sich dagegen aus der Qualifikation der vorgesehenen Personen. Betrachten Sie geeignete vorhandene Nachweise und nennen Sie offene Fragen der Ausbildungsstelle. Auch anerkannte Vorqualifikationen können berücksichtigt werden. Erst mit dieser Einordnung lässt sich eine konkrete Anfrage für Ausbildung oder Fortbildung stellen. Die Firma regelt daneben den betrieblichen Ersthelfereinsatz und die Zuständigkeiten.
Unter Anleitung lassen sich Unsicherheiten erkennen und die Lerninhalte nachvollziehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein betrieblicher Ersthelferlehrgang enthält praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen diesen Unterricht nicht. Für eine interne Durchführung sollte die Schule den vorgesehenen Raum kennen und dessen Eignung abstimmen. Die Gruppe benötigt Gelegenheit zum eigenen Versuch unter Anleitung. Organisieren Sie dafür die Freistellung von parallelen Arbeitsaufträgen. Die Nähe zum Arbeitsplatz soll den Lernort nutzbar machen und die Beschäftigten nicht ständig aus den Übungen zurückholen.
Der tatsächliche Bedarf steht am Anfang.
Anerkannte Qualifikationen beachten.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Raum und Lernzeit abstimmen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine allgemeine Zweijahres-Verfallsfrist geeigneter privater Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag ergibt sich daraus nicht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Betrieb bleibt im regulären Rahmen; die gemeinsame Gruppe benötigt ebenfalls eine vollständige geeignete Schulung und keinen kurzen Ersatzvortrag.
Die erstmalige Übernahme der betrieblichen Ersthelferrolle legt den Lehrgang nicht allein fest. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Eine neue interne Aufgabe bedeutet deshalb keinen automatischen Ausbildungsneubeginn für die vorgesehene Person.
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