Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56422 Wirges sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

Für Wirgeser Unternehmen wird die reguläre Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt. Die DGUV beschreibt den nationalen Rahmen; die konkrete Veranstaltung wird mit der durchführenden Stelle vereinbart. Eine Inhouse-Schulung folgt denselben entsprechenden regulären Grundlagen. Der eigene Betriebsort macht aus dem Lehrgang keine kürzere Unterweisung neben laufenden Arbeiten.
Eine freie Stelle im Kurs beantwortet noch nicht die Frage, welche Schulung der Betrieb benötigt. Ordnen Sie vor der Anmeldung zu, wer erstmals ausgebildet wird und wer eine Fortbildung braucht. Die Ausbildungsstelle sollte diesen Auftrag aus Ihrer Anfrage erkennen können.
Für wenige Beschäftigte lässt sich ein öffentlicher Lehrgang prüfen. Bei einer größeren Gruppe kann Unterricht am vereinbarten Betriebsstandort in Wirges infrage kommen. Beschreiben Sie dem Anbieter den Raum und die Teilnehmerzahl, bevor Sie den Tag intern fest verplanen. Eine Anfrage ist noch keine bestätigte Durchführung.
Die DGUV beschreibt Anforderungen an die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung. Den konkreten Lehrgang führt eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle durch. Eine Erwähnung des nationalen Rahmens und die Angaben zur durchführenden Stelle haben deshalb unterschiedliche Bezüge. Für eine Anfrage muss klar sein, welche Stelle die Veranstaltung tatsächlich verantwortet. Der bekannte Name eines Regelwerks allein beantwortet weder die konkrete Durchführung noch die Bedingungen eines einzelnen Unterrichtstags.
Für eine konkrete Veranstaltung werden Verantwortung und reguläre Grundlagen zusammen betrachtet.
Nationale Anforderungen einordnen.
Tatsächlich durchführende ermächtigte Stelle betrachten.
Regulären Lehrgangsrahmen ebenfalls berücksichtigen.
Bezug
Anforderungen an den regulären Lehrgang
Bezug
Konkrete Veranstaltung verantworten
Bezug
Derselbe entsprechende reguläre Rahmen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und notwendige Angaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung hält den entsprechenden regulären Lehrgangsrahmen ein. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten; mindestens 45 Minuten Pause kommen insgesamt hinzu. Vorgesehen ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Die reguläre Gruppe umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Diese Grundlagen betreffen den Lehrgang auch dann, wenn die Beschäftigten im eigenen Betrieb lernen. Ein betrieblicher Standort begründet damit keinen anderen Mindestumfang des regulären Unterrichts.

Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Vorgabe betrifft die tatsächliche Anwesenheit im Unternehmen. Die Unterrichtsgruppengröße beschreibt einen anderen Gegenstand und beantwortet diese betriebliche Besetzungsfrage nicht allein.
Für eine betriebliche Berücksichtigung muss der Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die beiden Voraussetzungen gelten zusammen. Eine private Verwendung des Nachweises allein bestätigt die betriebliche Eignung dieser Schulung nicht.
Für alle Teilnehmenden sind gedruckte Informationen vorgesehen. Sie dienen dem Nachlesen des vermittelten Stoffs. Eine solche Lernunterlage wird nach ihrem Zweck von einer persönlichen Bescheinigung über die absolvierte Ausbildung oder Fortbildung unterschieden.