Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97350 Mainbernheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,3 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

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Mainbernheim · Bayern
Die passende betriebliche Schulung richtet sich nach den Voraussetzungen der vorgesehenen Personen. Für ein Mainbernheimer Team gehören praktische Fähigkeiten und allgemeine Grundlagen zum Lernen. Eine mögliche Übernahme von Lehrgangsgebühren wird getrennt von eigenen Aufwendungen betrachtet. Bei Inhouse-Unterricht bleiben der vereinbarte Leistungsumfang und die vollständige praktische Teilnahme wichtig.

Ein Mainbernheimer Arbeitgeber möchte eine eigene Gruppe anmelden. Beschreiben Sie zunächst Zahl und Ausbildungsbedarf der vorgesehenen Beschäftigten. Vorhandene Nachweise helfen der ermächtigten Schule, passende Ausbildung oder Fortbildung vorzuschlagen.
Danach wird ein konkreter Termin mit offenen Plätzen oder eine Inhouse-Durchführung angefragt. Für Unterricht im Betrieb werden Raum und tatsächliche Anschrift abgestimmt. Die Schule erläutert die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen sowie die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzlich angebotene Leistungen und mögliche weitere Kosten gehören vor der Zusage zur Klärung. Die bestätigte Durchführung bildet anschließend die Grundlage für Freistellung und Information der Teilnehmenden.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung; eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Qualifikation, Lernzeit und Aufwand brauchen eigene Angaben.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Eigene Aufwendungen mitplanen.
Eigenschutz und Hygiene sind allgemeine Themen des DGUV-Ausbildungsrahmens. Sie ergänzen die praktischen Inhalte und zeigen, dass Erste Hilfe mehrere Grundlagen umfasst. Beschäftigte können die vorgesehenen Themen angeleitet bearbeiten und Verständnisfragen stellen. Die interne Organisation wird daneben im Unternehmen erklärt. Welche Zuständigkeiten und Abläufe am Mainbernheimer Arbeitsplatz gelten, folgt nicht automatisch aus der allgemeinen Schulung, sondern wird mit dieser Qualifizierung für den betrieblichen Einsatz verbunden.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Diese Aufwendungen werden nicht allein durch die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren abgedeckt. Lesen Sie außerdem zusätzliche Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung am konkreten Angebot. Für die interne Freigabe sollten diese Positionen sichtbar sein. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle und ein betrieblicher Anlass begründen keine pauschale Zusage, sämtliche Ausgaben zu übernehmen. Die Trägerbedingungen und die beschriebenen Leistungen bleiben maßgeblich.
Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Unternehmensangaben nach dem Verfahren Ihres zuständigen Trägers erforderlich sind.
Die Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Gesonderte Leistungen vor dem Auftrag prüfen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsauswahl | Persönliche Voraussetzungen |
| Unterricht | Vollständige Mitarbeit |
| Finanzielle Freigabe | Trägerbedingungen und Leistungsumfang |
Regulär sind neun Einheiten von je 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Betrieb reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Zeitraum, um die praktischen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten zu können.
Der reguläre betriebliche Rahmen beinhaltet Präsenz und praktische Übungen. Ein Video allein erfüllt ihn nicht. Beschäftigte benötigen einen passenden Lehrgang mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Arbeit, in dem Verständnisfragen zu den vorgesehenen Inhalten geklärt werden können.
Die DGUV nennt für Zweifelsfälle diese Möglichkeit. Für die Planung sind die vorhandenen Nachweise und tatsächlichen Voraussetzungen der Beschäftigten relevant. Legen Sie den Bedarf deshalb persönlich zugrunde, statt den nächsten Lehrgang allein nach einem freien Termin auszuwählen.
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